Die Hansestadt Havelberg beabsichtigt zum nächstmöglichen Termin eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) auf dem Bauhof im Bereich der Grünanlagenpflege einzustellen.
Das Aufgabenprofil umfasst im Wesentlichen:
· Pflege, Neu- bzw. Umgestaltung von städtischen Grünanlagen und Vegetationsflächen jeglicher Art
· Gehölz- und Landschaftspflege Baumbestand
· Wegebauarbeiten an Fuß- und Radwegen
· Ausführung und Pflege von Frühjahres- oder Sommerbeetbepflanzungen
· Rasen- und Wiesenpflege einschließlich Mäharbeiten sowie Neuanlage von Rasenflächen
· Absicherung von Veranstaltungen in der Einheitsgemeinde
· Mitwirkung beim Winter- u. Bereitschaftsdienst
· Führen und Bedienen der berufstypischen Arbeitsmaschinen, Geräte und Fahrzeuge (bspw. Radlader, Freischneider, Rasenmäher, usw.)
· Flexibler Einsatz bei allen übrigen Aufgaben des Bauhofes
· Instandsetzung und Wartung von Geräten und Arbeitsmaschinen
Die Aufzählung der Aufgabengebiete ist nicht abschließend. Grundsätzlich bleiben Änderungen und Zuordnungen weiterer Aufgabengebiete vorbehalten
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Was wir von Ihnen erwarten:
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1. fachliche Voraussetzungen
**** · mindestens einen Abschluss im Garten- und Landschaftsbau oder einen vergleichbaren Abschluss oder einen Berufsabschluss in einem technischen/ handwerklichen Beruf mit fundierten Kenntnissen im o.g. Aufgabenprofil
· fehlende Qualifikationen zum Bedienen von Fahrzeugen und Geräten sind nachzuholen und zwingend erforderlich zur Wahrnehmung der o.g. Aufgaben, sie begründen den zu schließenden Arbeitsvertrag
2. persönliche Voraussetzungen
**** · selbständige Arbeitsweise und Teamfähigkeit
· Fahrerlaubnis der Klasse B, BE erforderlich; ggfs. kann die Klasse BE auf eigene Kosten nachgeholt werden
· hohe Flexibilität, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft
· Dienstbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten (bspw. für Rufbereitschaft/Winterdienst)
· gesundheitliche Eignung (bspw. Höhentauglichkeit von bis zu 30m) ist zwingende Voraussetzung, sie begründen den zu schließenden Arbeitsvertrag
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3. wünschenswerte Kenntnisse
**** · Erfahrungen beim Bedienen von Kommunalfahrzeugen
· Fahrerlaubnis C und CE
· Befähigung zum Baumkontrolleur
· Befähigung zur Führung einer Motor- bzw. Kettensäge
· Teilnahme am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
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Was wir Ihnen bieten:
1. einen krisensicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
2. wöchentliche Arbeitszeit: 39 Wochenstunden (Vollzeit)
3. Entgeltzahlung: EG 5 TVöD/VKA
4. Jahressonderzahlung
5. Betriebliche Altersvorsorge
6. 30 Tage Urlaub im Jahr sowie die Gewährung freier Tage am 24.12. und 31.12.
Die Stelle ist für jedes Geschlecht in gleicher Weise geeignet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Von Ihnen wird ein Mindestmaß an körperlicher Eignung in Bezug auf die vorstehend dargestellten Tätigkeiten verlangt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine Behinderung oder Gleichstellung vorliegen.
Bewerbungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, welche aktiv im Einsatzdienst sind oder von Personen, die künftig Mitglied werden wollen und somit zur Abdeckung der Tageseinsatzstärke beitragen, sind wünschenswert. Diese Bewerber können bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden (§9 (5) BrSchG).
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Ihre schriftliche Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen, Nachweise über den bisherigen beruflichen Werdegang, für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis, Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes) richten Sie bitte bis zum 08.12.2024 an die:
Hansestadt Havelberg
Amt für Ordnung, Kultur u. Soziales -Personal-
Markt 1
39539 Hansestadt Havelberg
oder als online-Bewerbung an:
personal@havelberg.de (
Wir machen darauf aufmerksam, dass Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann nur erfolgen, soweit ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Bölt
Bürgermeister