Aufgaben und Pflichten
Als Leiter des Standesamtes und der Waffenbehörde müssen Sie:
- Die Leitung des Standesamtes und der Waffenbehörde übernehmen und deren Aktivitäten strategisch steuern.
- Die Führung und Steuerung des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung, Standesamt, Soziales gewährleisten.
- Allgemeine Ortspolizeitätigkeiten einschließlich der Obdachlosenunterbringung planen und organisieren.
- Die Verantwortung für den Bereich Marktbehörde sowie Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten wahrnehmen.
Forschungs- und Entwicklungsziele