Im Landkreis Altenburger Land, Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit, im sozialpsychiatrischen Dienst des Fachdienstes Gesundheit, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie (m/w/d)
zu besetzen. Die Vergütung erfolgt jeweils nach Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen in Entgeltgruppe 15 TVöD (zuzüglich der für Ärzte im ÖGD in Thüringen geltenden Zulagenregelungen) .
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Aufgabenschwerpunkte:
* Psychiatriekoordination des Landkreises
* Psychiatrische Begutachtung im Sozialrecht, Betreuungsrecht
* Betreuung und subsidiäre sowie sozialkompensatorische ärztliche Behandlung psychisch
* ranker, Suchtkranker und seelisch behinderter Menschen
* Durchführung von psychiatrischen Notfallinterventionen
* Begleitung der Eingliederung von geistig-, seelisch- und suchtkranken sowie behinderter Menschen
* Fachärztliche Betreuungsgespräche mit Betroff enen und Angehörigen
* Anleitung der nichtärztlichen Mitarbeiter
* Gremienarbeit (GPV, Psychiatriebeirat, u. a.).
Fachliche und persönliche Anforderungen:
* abgeschlossene Ausbildung als Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie oder bereits in einer fortgeschrittenen Fortbildung der o. g. Facharztausbildung
* ein hohes Maß an sozialpsychiatrischer Kompetenz
* berufliche und klinische Erfahrung
* hohe dienstliche Belastbarkeit, zeitliche Flexibilität, Verantwortungs- und Entscheidungsbereitschaft sowie Durchsetzungsfähigkeit
* schriftliche sowie mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache sowie sichere Anwendung von PC-Kenntnissen (MS-Office-Produkte)
* Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft nach ThürPsychKG
* Führerschein Klasse B und Fahrpraxis sind unbedingt erforderlich, ein eigener PKW und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung sind wünschenswert.
Wir bieten Ihnen:
* eine fachlich anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit bei guten Arbeitsbedingungen
* Unterstützung durch ein hoch qualifiziertes multiprofessionelles Team
* geregelte und familienfreundliche Arbeitszeiten mit großzügiger Rahmengleitzeit
* ohne Nacht- und Schichtdienste
* alle Vorteile der Leistungen des öff entlichen Dienstes (z. B. jährliche Jahressonderzahlung, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen/Jahr, betriebliche Altersvorsorge)
* Teilnahme am Amtsarztkurs mit Kostenübernahme und Freistellung durch das Landratsamt
* Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* großzügige Möglichkeiten für Nebentätigkeiten bzw. privatärztliche Tätigkeit
* vielseitige Angebote im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
* ein breit gefächertes Kulturangebot im Kreisgebiet sowie eine gute ÖPNV-Anbindung zu den benachbarten Kultur- und Sportzentren
* eine Umzugskostenvergütung nach dem Thür. Umzugskostengesetz wird für Umzüge aus Anlass der Einstellung zugesichert.
Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Personal unter der Telefonnummer 03447 586-350. Bei fachlichen Fragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter für Soziales, Jugend und Gesundheit, Frank Just (Tel.: 03447 586-586), selbstverständlich gern zur Verfügung.
Wenn Sie sich für diese verantwortungsvolle Stelle interessieren, dann richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte an das
Landratsamt Altenburger Land | Fachdienst Personal
Lindenaustraße 9 | 04600 Altenburg
Tel. 03447 586-350 | personal@altenburgerland.de
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land am Ende der Seite. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.