Im Finanzamt Remscheid ist zum 01.06.25 oder später unbefristete
Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich des Prüfungsinnendienst
in Teilzeit 0,50 (19 Stunden und 55 Minuten Wochenarbeitszeit) zu besetzen.
Das Tätigkeitsfeld im Bereich des Prüfungsinnendienst umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Der Betriebsprüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Betriebsprüfungsstelle im Finanzamt.
Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgaben:
* Ansprechperson für das Innendienstprogramm „PINGO“
* Versand von Prüfungsanordnungen und Betriebsprüfungsberichten
* Erstellung von Prüfungsanordnungen in besonderen Fällen
* Pflege von Betriebsdaten und Konzernübersichten
* Einpflegen von Kontrollmitteilungen/ FND
* Anlegen von Akten und Verwaltung von Altakten
* Vorbereitende Tätigkeiten für prüfende Personen und Sachgebietsleitungen, wie z.B.
* Einholen von Auskünften mit Hilfe diverser Auskunftsprogramme
* Erstellung branchenspezifischer Auswertungen
* Fristenüberwachung
* Annahme von Telefonaten für die prüfenden Personen bei deren Abwesenheit
* Bearbeitung der Eingangs- und Ausgangspost (ggf. elektronisch)
* Zusammenarbeit mit anderen Stellen
* Überwachung und Erfassung von Zeitanschreibungen
* Erstellung von einfachen Anschreiben
* Mitarbeit bei der Erstellung von Prüfungsplänen
* sonstige Aufgaben nach Zuweisung
Die Tätigkeit wird ausschließlich im Innendienst ausgeübt.
Bewerberinnen/Bewerber müssen in der Lage sein, das gesamte oben beschriebene Spektrum abzudecken und zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen und den verschiedenen Prüfungsdiensten zu wechseln (Mischarbeitsplatz).
Bewerber/-innen sollten folgende allgemeinen Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:
* abgeschlossene kaufmännische Ausbildung:
o Kaufleute für Büromanagement
o Großhandelskaufleute
o Industriekaufleute
o kaufmännische Assistenten/ Wirtschaftsassistenten
o Verwaltungsfachangestellte
o Reiseverkehrskaufleute einschlägige,
* mehrjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in dem erlernten Beruf
* Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechtsgebiete
* Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbstständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
* fachliche Veränderungsbereitschaft Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
* Kommunikationsfähigkeit
* gute Teamfähigkeit
* schnelle Auffassungsgabe Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgern und Kollegen
* sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)
* Bereitschaft sich Kenntnisse der automatisierten Verfahrensabläufe und fachspezifischen Anwendungen zu erarbeiten
* gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Die Tätigkeit ist der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zugeordnet.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Remscheid Frau Moraczewski (Telefon 02191/961-2507) oder Frau Parusel (02191/961-2462) gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung versenden Sie bitte bis zum 23.03.2025 mit folgenden Unterlagen:
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Kopien aller Zeugnisse und abgelegten Prüfungen/ Fortbildungen
* Arbeitszeugnisse
ausschließlich unter Nutzung des folgenden Links:
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Remscheid ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Remscheid
Wupperstr. 10, 42897 Remscheid
Tel.: 02191, 961-0
E-Mail: Service@FA-5126.fin-nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Remscheid erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Remscheid
c/o Finanzamt Remscheid
Wupperstr. 10, 42897 Remscheid
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA126@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines
Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz l Buschstabe a, Artikel 6 Absatz l Buchstabe e
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz l und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz l DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Remscheid (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgäbe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
* Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
* Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
* Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
* Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
* Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter .