Unser Angebot # 20.178_01 – Ihre Zukunfts-Chance
Facharzt (m/w/i) Radiologie als Ärztliche Leitung
Im Großraum Rhein-Ruhr betreibt unser Mandant ein über mehrere Dekaden gewachsenes und wirtschaftlich erfolgreiches Netz Medizinischer Versorgungszentren. Mit insgesamt mehr als 50 Fachärzten an etwa 15 Standorten haben sich diese als kompetente Anlaufstelle für die Kernbereiche Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie etabliert und bieten mit einem mittlerweile über 300 Mitarbeiter zählenden Personalstamm vom konventionellen Röntgen bis zur Angiographie ein breites Leistungsspektrum an.
In der Position:
Facharzt (m/w/i) Radiologietragen Sie maßgeblich zur Profilierung Ihres Standortes im westlichen Ruhrgebiet bei. Als fachlich hochqualifizierter und ambitionierter Mediziner mit souveränem Auftreten sind Sie in der Lage, unseren Mandanten adäquat zu repräsentieren und den Ausbau des MVZ unter Nutzung der bestehenden Potenziale konsequent voranzutreiben. Hierbei erfahren Sie Unterstützung durch eine technologische Ausstattung auf höchstem Niveau sowie ein engmaschiges Netz aus Kooperationspartnern.
Fachkompetenz
Als Facharzt (m/w/i) für Radiologie verfügen Sie über die Zusatzbezeichnung diagnostische Radiologie und können auf profunde Kenntnisse in der Schnittbilddiagnostik (MRT und CT, gerne auch Herz-CT) verweisen. Als Persönlichkeit überzeugen Sie durch Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit im operativen Geschäft sowie Entscheidungsstärke und Durchsetzungsvermögen auf Führungsebene. Ihre Gestaltungsideen sind willkommen und werden durch umfassende Freiräume nachdrücklich gefördert.
Im Mittelpunkt
Ihrer Tätigkeit steht der wertschätzende Umgang mit Ihren nationalen und internationalen Patienten. Die Pflege der Bestands- und die Akquise von Neukunden erfolgt insbesondere im Rahmen von Vorsorgekonzepten, deren Schwerpunkte auf der Früherkennung kardiovaskulärer und onkologischer Erkrankungen liegen. Ihr Einsatz wird u.a. mit einer leistungsgerechten Vergütung, Möglichkeiten zur Weiterbildung sowie einem anregenden Arbeitsumfeld honoriert und bietet Ihnen darüber hinaus die Sicherheit einer finanziell soliden, expandierenden Unternehmensgruppe.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail berücksichtigen können.
Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).