Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau Ab dem 01.01.2020 werden die Ausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalisierten Pflegeausbildung zusammengefasst. Als Träger der Praktischen Ausbildung kommen Krankenhäuser, Altenpflegeheime und ambulante Pflegedienste in Frage. Andere Bereiche der Pflege werden in Pflichtpraktika während der Ausbildung durchlaufen. Ablauf Ausbildung Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Pflegefachmann/Pflegefachfrau dauert drei Jahre und umfasst mindestens 2400 Unterrichtsstunden. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil besteht. Während der Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis in mehrwöchigen Blöcken ab. Der Unterricht erfolgt in Lernsituationen. Lernsituationen strukturieren als thematische Einheit den Unterricht und stellen berufliche Handlungssituationen eines Pflegefachmanns/einer Pflegefachfrau dar. Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung Pflegerische und gesundheitsfördernde Maßnahmen eigenverantwortlich und individuell planen, durchführen und beurteilen Beraten, schulen und anleiten von Pflegebedürftigen aller Altersgruppen und ihren Angehörigen Zusammenarbeit im Team und mit anderen Berufsgruppen Professioneller Umgang mit schwierigen Situationen in der Pflege Mitwirkung an therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen Lernsituationen ermöglichen die Auseinandersetzung mit beruflichen Problemsituationen und handlungsorientierten Problemlösungsprozessen. Hinzu kommen die übergreifenden Lernbereiche Deutsch/ Kommunikation, Englisch/ Kommunikation, Politik und Religion. Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden, die die Auszubildenden in verschiedenen Bereichen der Pflege absolvieren. Nach einem Orientierungseinsatz beim praktischen Ausbildungsbetrieb, der ein Altenheim, ein ambulanter Dienst oder ein Krankenhaus sein kann, werden die Bereiche Akutpflege (400 Std.) ambulante Pflege (400 Std.) stationäre Langzeitpflege (400 Std.) Pädiatrie (120 Std.) und Psychiatrie (120 Std.) als Pflichteinsätze durchlaufen. Die Einsätze werden nach Absprache mit dem praktischen Ausbildungsbetrieb von der Schule geplant. Der Auszubildende muss in jedem Einsatz mindestens 10% der Arbeitszeit durch einen ausgebildeten Praxisanleiter angeleitet werden. Als Grundlage hierfür dient das vom Betrieb und der Schule gemeinsam ausgearbeitete Praxiscurriculum. Zugangsvoraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind für die Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau notwendig: Schulabschluss mindestens ein erweiterter Hauptschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss nach der neunten Klasse und eine abgeschlossene Ausbildung (mind. 2-jährig) in einem anderen Bereich Sprachniveau sehr guter B2-Level in Deutsch, C1 wird bevorzugt Des Weiteren sind bei Beginn der Ausbildung ein nicht mehr als drei Monate altes ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung und ein amtliches Führungszeugnis, ebenfalls nicht älter als drei Monate, vorzuweisen. Kosten Die Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau wird über ein Umlageverfahren von allen Akteuren der Pflege, dem Land Niedersachsen und den Pflegekassen finanziert. Sie ist daher für den Auszubildenden kostenfrei .