Die Münchner Volkshochschule GmbH sucht zum 01.07.2025 eine
Leitung (m/w/d) für das Fachgebiet Barrierefrei Lernen
Umfang
30,00 Wochenstunden
Befristung
nein
Vergütung
nach TVöD EG 13
Beginn
01.07.2025
Ihr Aufgabenbereich:
* Planung, Weiterentwicklung und Steuerung des Programms unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung
* Koordinierung und Unterstützung bei der Planung anderer Fachgebiete und Stadtbereiche hinsichtlich inklusiver Fragestellungen
* Budgetierung und Kalkulation des Fachgebiets; Akquise und Verwaltung von Fördermitteln und deren Abrechnung durch Verwendungsnachweise
* Vernetzung im kommunalen Kooperationsumfeld und mit städtischen Stellen
* Kursleitungsgewinnung und -bindung sowie Hospitation von Veranstaltungen
* Fachliche Beratung von Teilnehmenden
* Aktive Beteiligung an programmbereichsübergreifenden Projekten und Planungen im Rahmen der Offene Akademie
* Personalführung für aktuell 4 Mitarbeitende
* Übernahme der Funktion als Inklusionsbeauftragter (m/w/d)
Wir wünschen uns von Ihnen:
* Abgeschlossenes einschlägiges Studium und einschlägige Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
* Erfahrung im Themenfeld Inklusion / Arbeit mit Menschen mit Behinderung
* Selbstständiges und strukturiertes Arbeiten
* Hohe organisatorische Kompetenz
* Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
* Unbefristete Stelle und sicherer Arbeitsplatz
* Betriebliche Altersversorgung
* Zuschuss Kosten MVV (M-Zone)
* Flexible Arbeitszeitmodelle
* Betriebliches Gesundheitsmanagement
* Kostenlosen Besuch von MVHS-Kursen
* Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Vergütung nach TVöD Entgeltgruppe 13
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Jetzt bewerben unter Angabe der Referenznummer YF-19506 bis zum 13.03.2025.
Fragen?
Ihre Ansprechpartner: Wolfgang Meerkamp, Leitung Personal, (089) 48006-6221
Hinweise:
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
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