Die Gemeinde Wendeburg (ca. 11.000 Einwohner), Landkreis Peine, bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als staatlich anerkannte/r Erzieherin oder Erzieher oder staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in (m/w/d) für den Kindergarten "Pusteblume", OT Bortfeld, Elternweg 14 (ca. 33 Wochenstunden, unbefristet) Die Gemeinde Wendeburg vor den Toren Braunschweigs ist Träger von derzeit acht kommunalen Kindergärten, davon drei mit je einer Kindergarten- und einer Krippengruppe, vier Kinderkrippen sowie über einen Hort und Schulkindbetreuungen an drei Grundschulstandorten. Ihr Aufgabenbereich: Sie sind als pädagogische Fachkraft oder Assistenzkraft in Kindergartengruppen mit 25 Plätzen in einer Drei-Gruppen-Einrichtung in dörflicher Umgebung tätig. Das pädagogische Konzept des Kindergartens "Pusteblume" finden Sie unter www.wendeburg.de. Ihr Profl: eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft (staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation) oder zur Pädagogischen Assistenzkraft (Sozialpädagogische/r Assistent/in mit Schwerpunkt Sozialpdädagogik oder eine gleichwertige Ausbildung) im Sinne des § 9 Abs. 2 NKiTaG, fachliche Kompetenz mit einem möglichst breit gefächerten pädagogischen Fachwissen im Elementarbereich sowie mehrjähriger Erfahrung in der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen im Alter von ein bis sechs Jahren, Loyalität, eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung, soziale Kompetenz wie Einfühlungsvermögen, Teamgeist und Fähigkeit zur Konfliktbewältigung sowie eine selbständige und präzise Arbeitsweise, hohe Belastbarkeit und Flexibilität, Kreativität und große Einsatzbereitschaft sowie die Bereitschaft und Möglichkeit, auch am Nachmittag zu arbeiten. Die für die Wahrnehmung der Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Personal Computer einschließlich gängiger Office-Anwendungen werden vorausgesetzt. Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW ist von Vorteil. Die Stelle beinhaltet unter anderem auch die alltagsintegrierte Förderung der sprachlichen Kompetenz der Kinder. Daher sind Beherrschung und Ausdrucksfähigkeit der deutschen Sprache zwingende Voraussetzung. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe der für sie einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir, bereits in Ihrer Bewerbung das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung mitzuteilen bzw. nachzuweisen. Die Vorgaben des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes werden beachtet. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Wir bieten: Die Gemeinde bietet Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer freundlichen Kinderbetreuungseinrichtung, Arbeit in einem aufgeschlossenen und engagierten Team, Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung, Unterstützung durch qualifizierte Fachberatung und die Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes einschließlich Gesundheitsmanagement, betriebliche Altersversorgung sowie eine tarifgerechte Vergütung (TVöD-VKA). Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 16.02.2025. Richten Sie diese bitte über das Online-Portal an die Gemeinde Wendeburg, z.Hd. Herrn Landeck, Am Anger 5, 38176 Wendeburg. Mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren verbundene Kosten werden nicht erstattet. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis. Für nähere Angaben und Rückfragen stehen Ihnen gerne die Leiterin des Kindergartens „Pusteblume“, Frau Rischbieter, unter 05302/5712 sowie Herr Landeck im Rathaus unter der Rufnummer 0 53 03 / 91 11- 39 oder per E-Mail ( bewerbungenwendeburg.de ) zur Verfügung. Sofern aus Gründen der besseren Lesbarkeit ggfs. das generische Maskulinum verwendet wird, sind stets Frauen, Männer als auch Menschen gleichermaßen gemeint, die keinem der beiden Geschlechter zugeordnet werden können oder sich zuordnen. WoStd. durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit in Wochenstunden NKiTaG Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz