Duisburg - kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industriekultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Stadt Duisburg sucht für das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz
Technische Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter (w, m, d) in der Bodendenkmalbehörde/Stadtarchäologie
Im Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz erwarten Sie verantwortungsvolle und interessante Aufgaben mit einem motivierten und leistungsorientierten Team.
Mitarbeit bei der Organisation und Systematisierung der archäologischen Ortsakte und des Fundmagazins
Durchführung von örtlichen Überprüfungen, Prospektionen und eigenen archäologischen Grabungen im Rahmen der Tätigkeiten einer Grabungstechnikerin bzw. eines Grabungstechnikers
Pflege der elektronischen Denkmaldatei
allgemeine Verwaltungsaufgaben (Ermittlung von Sachverhalten, Schriftverkehr führen)
Ihre fachlichen Kompetenzen
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Bereich Grabungstechnik, Vermessungstechnik oder denkmaltechnische Assistenz oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
oder eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Archäologie und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf das Aufgabengebiet der Stelle
und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation bei archäologischen Ausgrabungen und dem Einsatz als Grabungstechnikerin bzw. Grabungstechniker, örtliche technische Leiterin bzw. örtlicher technischer Leiter oder Schnittleiterin bzw. Schnittstellenleiter
Ihre persönlichen Kompetenzen
sicheres Auftreten, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Organisation und Ausführung des Aufgabenbereichs
Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
gute Ausdrucksweise in mündlicher und schriftlicher Form
sicherer Umgang mit MS-Office Anwendungen sowie Datenbanken/GIS bzw. die Bereitschaft und Fähigkeit, sich diese kurzfristig anzueignen
Führerschein der Klasse B. Der Einsatz eines privateigenen PKWs ist wünschenswert. In diesen Fällen wird unter Anerkennung der nach dem Landesreisekostengesetz erforderlichen triftigen Gründe eine pauschalisierte Kilometerentschädigung gezahlt.
einen krisensicheren Arbeitsplatz
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
tarifrechtliche Sonderzahlungen
eine qualifizierte Personalentwicklung
eine moderne Arbeitsplatzausstattung
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
ein innovatives Gesundheitsmanagement
attraktive Mobilitätsangebote
Corporate Benefits