P Die Gemeinde Sankt Wolfgang sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt /ph1 eine*n Sachbearbeiter*in (m/w/d) /h1p für die gemeindliche Bauverwaltung unbefristet. br/ Die Stelle kann in Teil- oder Vollzeit besetzt werden. /ph2 Ihre Aufgabenschwerpunkte: /h2ul li Beratung im Bauvollzug /li li Überprüfung von Bauanträgen, Anträgen auf Vorbescheid sowie auf Genehmigungsfreistellung /li li Stellungnahmen nach § 36 BauGB /li li Vollzug der gemeindlichen Satzungen /li li Erteilung isolierter Befreiungen /li li Bearbeitung weiterer baurechtlicher Anträge und formloser Anfragen /li li Erstellung der Beschlussvorlagen für Bauausschuss, Mitwirkung bei Ladung und Teilnahme am Sitzungsdienst /li li Mitwirkung bei der Aufstellung von Bauleitplänen /li li Straßen- und Wegerecht /li li Erstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen /li /ulh2 Was bieten wir Ihnen: /h2ul li Eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit /li li Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten /li li Eingruppierung nach den Bestimmungen des TVöD /li li Die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes wie Zusatzversorgung, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung; Dienstradleasing; gleitende Arbeitszeit und Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice /li /ulh2 Was wir von Ihnen erwarten: /h2ul li Erfolgreicher Abschluss zur*zum Verwaltungsfachangestellten, AL/BL I, zum*zur Beamten in der zweiten Qualifikationsebene /li li Kenntnisse im Bereich der Bauverwaltung erwünscht /li li Kenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht /li li fundierte EDV-Kenntnisse /li li eine selbstständige, zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise /li li Teamfähigkeit sowie sicheres und höfliches Auftreten /li /ulh2 Kontakt: /h2p Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an die Gemeinde Sankt Wolfgang, Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang oder per E-Mail an br/ Bewerbungen per E-Mail bitte ausschließlich im PDF-Format. /pp Für Fragen zu Aufgaben und Stelleninhalten steht Ihnen der Geschäftsleiter, Herr Miksch, br/ Tel.: 08085/188-26 gerne zur Verfügung. /pp Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig br/ berücksichtigt. /p