Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf stellt für die sechs Staatsanwaltschaften ihres Zuständigkeitsbezirks (Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal) fortlaufend Nachwuchskräfte für den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein. Regelmäßig - zur Zeit einmal im Monat - werden insoweit Auswahlgespräche durchgeführt. Für den staatsanwaltlichen Dienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die das zweite juristische Staatsexamen mit mindestens 7,76 Punkten abgeschlossen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren individuellen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Befristet bis zum 31.12.2025 können im Einzelfall auch solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die mindestens 7,0 Punkte im zweiten juristischen Staatsexamen erreicht haben und über besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege verfügen. Hierzu zählen insbesondere eine mit Erfolg bei einer Staatsanwaltschaft abgeleistete Referendarstation, besondere Studienleistungen im Bereich der Strafrechtspflege oder einschlägige Erfahrungen im Rahmen einer beruflichen Vortätigkeit (z.B. als Strafverteidigerin / Strafverteidiger, Amtsanwältin / Amtsanwalt oder Rechtspflegerin / Rechtspfleger).
Die weiteren Voraussetzungen für den staatsanwaltlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind:
Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
bedenkenloses Führungszeugnis
Höchstaltersgrenze gemäß § 14 Absatz 3 LBG NRW