Informationen zum Job Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht ab dem 01.07.2025 Eine/n Amtliche/n Forstwirtschaftliche/n Sachverständige/n (AFS) (w/m/d) in Voll- oder Teilzeit für die Region Münsterland / angrenzendes Rheinland. Wer wir sind Sie suchen eine Karriere mit Zukunft, in der Sie etwas bewegen können? Willkommen im Team Wir sind rund 33.000 Kolleginnen und Kollegen in Finanzämtern, Ausbildungseinrichtungen, der Oberfinanzdirektion, dem Rechenzentrum, dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und dem Ministerium der Finanzen, die Verantwortung übernehmen – für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wen wir suchen Zur Verstärkung unserer Sachverständigen-Teams suchen wir ab dem 01.07.2025 in Voll- oder Teilzeit eine/n Amtliche/n Forstwirtschaftliche/n Sachverständige/n (AFS) für die Region Münsterland / angrenzendes Rheinland. Als Dienstsitz ist vorrangig das Finanzamt Lüdinghausen vorgesehen. Was sind Ihre Aufgaben Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die forstfachliche Mitwirkung in Form verwaltungsinterner gutachtlicher Stellungnahmen bei den verschiedenen Besteuerungsverfahren mit Schwerpunkt im Bereich forstwirtschaftlicher, fischereilicher sowie jagdlicher Nutzung und Weihnachtsbaumkulturen. Die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben erfordert die Bereitschaft und Fähigkeit, Außendiensttermine auch in zum Teil unwegsamem Gelände durchzuführen. Was wir Ihnen bieten In Ihrem künftigen Aufgabengebiet erfüllen Sie als AFS in einem motivierten Team von Sachverständigen aus den weiteren Fachrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau, Bauingenieurwesen und Immobilienwirtschaft eine verantwortungsvolle Position. Ihr Aufgabenbereich ist mit umfangreicher Außendiensttätigkeit im Wald und in fischereilichen Einrichtungen verbunden, deren Planung und Durchführung Sie eigenverantwortlich übernehmen. Ein Dienstwagen kann grundsätzlich gestellt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß Kraftfahrzeugrichtlinie (KfzR) und Landesreisekostengesetz (LRKG NRW) erfüllt sind. Durch das Arbeiten im Gleitzeitmodell wird eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht. Das umfasst auch ein zeitanteiliges Arbeiten im Homeoffice. Sie können sich im Rahmen einer einjährigen Einarbeitungszeit in Vollzeit umfassend und intensiv auf Ihr neues Einsatzgebiet vorbereiten. Dabei begleiten Sie unsere Sachverständigen bei ihrer Tätigkeit und nehmen von September bis Ende Dezember 2025 am steuerrechtlichen Grundstudium an der Hochschule für Finanzen NRW in Nordkirchen teil. Darüber hinaus hospitieren Sie in verschiedenen für Ihr künftiges Aufgabengebiet relevanten Dienststellen. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen vorgesehen. Die Besoldung erfolgt nach den beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Laufbahngruppe 2.1, Eingangsbesoldungsgruppe A 10 LBesO). Für die ausgeschriebene Stelle besteht eine grundsätzliche Entwicklungsmöglichkeit bis in die Besoldungsgruppe A 12 LBesO. ➜ Sie verfügen über … einen abgeschlossenen Studiengang in der Fachrichtung Forstwirtschaft und eine erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Forstdienst), ein besonderes Interesse an Waldbewertung, an ertragskundlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen in den Bereichen Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei und die Bereitschaft, sich hierin einzuarbeiten und ständig fortzubilden, Freude an analytisch-lösungsorientierter Sacharbeit im Innen- und Außendienst und weitgehend eigenständiger Gutachtertätigkeit, Kenntnisse und Erfahrung in gängigen Office-Anwendungen und Bereitschaft zur Einarbeitung in weitere Softwareanwendungen, Grundkenntnisse in der Anwendung geographischer Informationssysteme, einen Führerschein der Klasse B, Bereitschaft zu Außendiensten, auch im Gelände sicheres und freundliches Auftreten auch im Kontakt mit Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern sowie deren Beauftragten, Verantwortungsbewusstsein, Lernbereitschaft, Entscheidungsfreude sowie Kontaktfreude, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit ➜ Sie suchen … einen krisensicheren Arbeitsplatz mit flexibler Arbeitszeit- und Aufgabengestaltung sowie einem ausgeglichenen Verhältnis an Außendienst- und Innendiensttätigkeit in einem ausgesprochen kollegialen und hilfsbereiten Umfeld? ➜ Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise abgelegter Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Nachweise über ggfs. vorliegende Schwerbehinderungen bis zum 21.04.2025 ausschließlich per E-Mail an die Oberfinanzdirektion NRW: Zufuehrungen-5300fv.nrw.de. Sie wissen nicht genau, ob die Finanzverwaltung das Richtige für Sie ist? Lassen Sie sich überzeugen. Wenn Sie möchten, können Sie gern ein bis zwei Tage bei einer/m unserer Forstsachverständigen vor Ort hospitieren. Für eine Terminabsprache können Sie sich an Herrn FAR Flocke ( 0251/934-2902 ) oder Herrn FD Dr. Hillebrand ( 0221/9778-2337 ) wenden. Sie benötigen noch weitergehende Informationen? Für Auskünfte zum Arbeitsgebiet und zur Tätigkeit stehen Ihnen ebenfalls Herr Flocke und Herr Dr. Hillebrand gerne zur Verfügung. Sofern Sie Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren haben, können Sie sich an Herrn Unverzagt ( 0251/934-2186 ) und Frau Lehmann ( 0251/934-2236 ) vom Personalreferat der Oberfinanzdirektion NRW wenden. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Ausschreibung wendet sich auch an Personen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Service-5300fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/oberfinanzdirektion-nrw Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte (r) der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFDfv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Ab-satz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion NRW Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de .