Leitung des Fachgebietes „Forstbehörde des Bundes“ (FoBehBund)Steuerung von bundesweiten Verfahren nach § 45 BWaldG insbesondere im Bereich Waldumwandlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Sparte BundesforstStrategische Festlegung und Weiterentwicklung der Verfahrensgrundsätze einschließlich Erarbeitung von Grundsatzpapieren etc.Verwaltungsrechtliche Entscheidung in Verfahren nach § 45 BWaldG einschl. aller umweltrechtlichen Prüfungen (insb. Umweltverträglichkeitsprüfungen).Verantwortliche Leitung und Moderation von Scoping- und ErörterungsterminenFachliche Abstimmung und inhaltliche Bewertung von Verwaltungsverfahren anderer Dienststellen mit Bezug zum BundesforstauftragFestlegung fachlicher Vorgaben sowie Aufsicht über die Bundesforstbetriebe bei besonders komplexen EinzelfällenFachliche Konzeption und Evaluierung von SchulungenMitwirkung bei der internen Ausbildung (Traineeprogramm und Duales Studium)Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an.