Informationen zum Job Die Bezirksregierung Münster sucht zum 01.09.2025 Regierungsinspektorinnen und Regierungsinspektore (m/w/d) zur Ausbildung - Duales Studium zur/zum Bachelor of Laws - Fachbereich: Allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Ausbildungsdauer: 3 Jahre Bezüge: Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68 Euro (Stand: 12/2022) Bewerbungsfrist: 30.11.2024 Wir für die Region Wir vertreten die NRW-Landesregierung im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region und planen die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr und Sicherheit. Unsere etwa 1.800 Mitarbeitenden bieten einen umfangreichen Service für Unternehmen, Kommunen und Verbände. Damit tragen sie Mitverantwortung für das Wohl von 2,6 Millionen Menschen in unserer Region. Einsatzmöglichkeiten Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums Bachelor of Laws, LL.B. erwerben Sie die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW. Sie erwartet ein breitgefächertes Tätigkeitsfeld in mit modernster Informationstechnik ausgestatteten Behörden und ein weitgehend selbstständig zu erledigender Arbeitsbereich als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in vielfältigen Aufgabenbereichen der allgemeinen Verwaltung (u.a. in den Bereichen Schulaufsicht, Verkehrswesen, Wirtschaftsförderung, Personalwesen, Umweltschutz, Gefahrenabwehr, Gesundheitswesen). Nach bestandener Laufbahnprüfung ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Landesbehörden in ganz Nordrhein-Westfalen möglich. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite www.brms.nrw.de/go/ausbildung Die Ausbildung gegliedert in fünf praktische und vier theoretische Abschnitte praktische Ausbildung in verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung Münster sowie anderen Landesbehörden in den Bereichen: Finanzverwaltung, Ordnungs- und Leistungsverwaltung und Personalwesen Studienabschnitte an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Schwerpunkte des Studiums sind u.a.: Allgemeines Verwaltungsrecht, Öffentliches Dienstrecht, Staats- und Europarecht, Wirtschafts-, Sozial- und Finanzwissenschaften Das Studium ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich. Die theoretischen Lehrveranstaltungen finden dabei an maximal drei Wochentagen (Studienort Dortmund oder Köln) statt. Während der fachpraktischen Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden bei Reduzierung der Vergütung um 25%. Die Regelstudienzeit beträgt vier Jahre. Weitere Informationen zum Ablauf des Teilzeitstudiums finden Sie unter: https://www.hspv.nrw.de/studium/bachelorstudiengaenge/svd-teilzeit Das bringen Sie mit Allgemeine Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife zum Einstellungstermin die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates mit EU-Rechtsabkommen gesundheitliche Eignung und Führungszeugnis ohne Eintragungen fachliche Eignung (wird als Stellenanforderung im Rahmen eines Einstellungstests festgestellt) Interesse an juristischen und betriebswirtschaftlichen Abläufen. Lernbereitschaft, selbstständiges Arbeiten, Flexibilität und Teamorientiert hohe IT-Affinität, da das Land NRW die Digitalisierung der Verwaltung weiter ausbaut Bewerbung Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzusetzen? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.11.2024 ausschließlich unter www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung Probleme mit dem Online-Bewerbungsverfahren haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre bereits zweimal am mündlichen Verfahren für diesen Ausbildungsgang teilgenommen haben. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Ausbildungsdezernat: Kathrin Holtkamp, Tel.: 0251/411-3653 oder per E-Mail: ausbildungbrms.nrw.de Besondere Hinweise Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Menschen und oder ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr). Erziehungszeiten können auf die Regelungen zur Höchstaltersgrenze angerechnet werden (§ 14 Landesbeamtengesetz NRW). Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.