Sachbearbeiter/-in Anlagentechnischer Brandschutz (m/w/d) Wir suchen Sie für die Branddirektion der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (75 %) und befristet bis zum 30.900 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige. Die Abteilung vorbeugender Brandschutz sorgt für sichere Gebäude, Baustellen und Veranstaltungen und ist Ansprechperson für Bürger/-innen, Architekt/-innen, Fachplaner/-innen und Bauherren.
Sie übernehmen die Sachbearbeitung für Feuerlöschanlagen, Löschwasseranlagen, Feuerwehraufzüge sowie Rauch- und Wärmeabzüge
Sie schulen unsere Einsatzkräfte im anlagentechnischen Brandschutz und erstellen dafür Schulungsunterlagen
Sie tragen aktiv dazu bei, dass die Feuerwehr Stuttgart im Einsatz effektiv alle brandschutztechnischen Anlagen bedienen kann
ein abgeschlossenes Studium im Bereich Brandschutzingenieurwesen, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Gebäudetechnik/Facility-Management oder Bauingenieurwesen mit Vertiefung vorbeugender Brandschutz (bei ausländischen Abschlüssen ist die Vorlage einer Anerkennung in Deutschland erforderlich)
eine Qualifikation als Fachplaner/-in für vorbeugenden Brandschutz oder vergleichbar und die Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr sind von Vorteil
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte – bis zu 150 €monatlich
Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD.
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter
2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 37/0004/2025 an die Branddirektion der Landeshauptstadt Stuttgart, Ulmer Str. Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.