Informationen zum Job Was erwartet Sie? Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen. In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen. So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen. Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten. Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche. Was müssen Sie mitbringen? Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht Eine Aufstellung, welche Unterlagen Ihre Bewerbung beinhalten sollte, finden Sie unter folgendem Link: Bewerbungsunterlagen Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne Senner Straße 250 33659 Bielefeld oder per E-Mail an: poststellejva-bielefeld-senne.nrw.de