Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
Teilhabeplaner/-in im Teilhabefachdienst des Jugendamtes (m/w/d)
KENNZIFFER: __0-Teil-S-EZ
Entgeltgruppe: S TV-L ()
Besetzbar ab sofort, befristet nach § Abs. 1 Nr. 3 TzBfG für die Dauer der Elternzeit einer Mitarbeiterin bis voraussichtlich ..5
Bewerbungsfrist: ..4 Ihr Aufgabengebiet umfasst: Offen für Vielfalt: der Teilhabefachdienst Jugend im Jugendamt Neukölln unterstützt und berät junge Menschen mit Beeinträchtigung und deren Familien mit sozialpädagogischer und verwaltungstechnischer Power.
Für diese lohnenswerte Aufgabe suchen wir Sie als engagierte/-n und leistungsfähige/-n sozialpädagogische/-n Kollege/-in im Team unserer Teilhabeplaner/-innen.
Teilhabeplaner/in im Teilhabefachdienst des Jugendamtes:
1. sozialpädagogische Beratung und Unterstützung von Familien und jungen Menschen zur Durchführung gesetzlicher Aufgaben
2. Wahrnehmung aller Aufgaben des Kinderschutzes, insbesondere verantwortliche Gewährleistung des Jugendamts-Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII mit Krisenintervention in Familien und Inobhutnahmen von Kindern
3. Hilfeplanung und –gewährung unter Beachtung fachlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. § ff SGB VIII und anderer Leistungen, Moderation von Hilfeplanungsprozessen
4. Eingliederungshilfen nach § a SGB VIII und Feststellung weiterer Rehabilitationsbedarfe nach dem SGB III, V, VI und VII, sowie Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
5. Durchführung des Hilfeplanverfahrens nach § SGB VIII
6. enge Kooperation mit anderen Institutionen des Sozialraumes und Fachdiensten wie Kliniken, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, SPZ´s
7. Antragsbearbeitung Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
8. aufsuchende Beratung und Bedarfsermittlung auch im problematischen häuslichen Umfeld
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bildet in vielen Bereichen Nachwuchskräfte aus, um diese auf ihre zukünftige Arbeit vorzubereiten. Bei Bedarf wird die Bereitschaft zur Anleitung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Praktikant/ -innen, Dual Studierende usw.) vorausgesetzt.
Qualifikation:Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in / Sozialpädagoge/ -gin.
Bei noch nicht vorliegender staatlicher Anerkennung wird die Tätigkeit zunächst nach S 8b TV-L vergütet.
Die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmodulen der Eingliederungshilfe ist unabdingbar.
Berufserfahrung mit dem Personenkreis behinderter junger Menschen ist wünschenswert.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter