Justizinterne Stellenausschreibung
In der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Termin
eine Stelle der Besoldungsgruppe A 11 für eine Justizamtfrau oder einen Justizamtmann als Geschäftsleiterin oder als Geschäftsleiter (m/w/d) bei dem Arbeitsgericht Neumünster
planmäßig zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
die Leitung und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche:
1. Personalangelegenheiten (soweit nicht zentral vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wahrgenommen),
2. Haushaltsangelegenheiten (soweit nicht zentral vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wahrgenommen),
3. Initiierung und Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen
4. Hausverwaltung und Bauangelegenheiten
5. Rechtspflegegeschäfte bei den Arbeitsgerichten
Das Anforderungsprofil
6. Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz
7. Hohe Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
8. Aufgeschlossenheit gegenüber anstehenden Strukturveränderungen in der Justiz und die Fähigkeit, diese aktiv gestaltend voranzutreiben
9. Ausgeprägtes Organisationsvermögen
10. Besondere Befähigung zur Personalführung
11. Informations- und Kommunikationsfähigkeit
12. Teamfähigkeit und Flexibilität
Für die Bewerbung von Vorteil sind
13. Verwaltungserfahrung/-kenntnisse, insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Haushaltsrecht, Modernisierungsprojekte und elektronische Datenverarbeitung
14. Erfahrung im Bereich der Arbeitsgerichte / im Arbeitsrecht
15. Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
Vor Ernennung und endgültiger Bestellung zur Geschäftsleiterin bzw. zum Geschäftsleiter ist gemäß der Allgemeinen Verfügung über die Bestellung der Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – Allgemeine Verfügung des MJKE vom 14. April 2015 (SchlHA 2015 Seite 175 – eine Bestellung zur kommissarischen Geschäftsleiterin bzw. zum kommissarischen Geschäftsleiter für zwölf bis höchstens vierundzwanzig Monate zur Erprobung vorgesehen. Die Erprobungszeit kann abgekürzt werden, soll aber eine Mindestzeit von sechs Monaten nicht unterschreiten.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre Bewerbung und eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter gleichzeitiger Angabe Ihrer Privatanschrift, richten Sie bitte auf dem Dienstweg bis zum
an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Deliusstraße 22, 24114 Kiel.
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung des MJEVG vom 25. März 2020 (II 334/5112-2-1; SchlHA 2020 Seite 142).
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamtenrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren und fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und der damit verbundenen Aufgaben steht Ihnen Herr Malte Böttger ( oder Telefon 0431 604-4148) gern zur Verfügung.
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