PstrongAmt Gartz (Oder) /strongbr /strong- Die Amtsausschussvorsitzende - /strong /ppDas Amt Gartz (Oder) hat die Stellebr /des strongAmtsdirektors (m/w/d) /strongbr /zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. /ppDas Amt Gartz (Oder) liegt im Landkreis Uckermark im äußersten Nordosten des Landes Brandenburg und wurde im Jahr 1992 gegründet. Zum Amt gehören die Stadt Gartz (Oder) und die Gemeinden Casekow, Hohenselchow-Groß Pinnow, Mescherin und Tantow. Der Amtsbereich hat ca. 6.600 Einwohner auf einer Fläche von 263 km². Unsere Gemeinden liegen im Herzen der deutsch-polnischen Metropolregion um Stettin. Das Amt Gartz (Oder) ist ein Ort, der Tradition, Naturschätze und Moderne miteinander verbindet. Historische Gebäude, wie die Kirchen und uralte Gemäuer, zeugen von der reichen Geschichte der Region, während zukunftsorientierte Initiativen in den Bereichen erneuerbare Energien, Bildung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit die Basis für eine dynamische Entwicklung schaffen. Näheres finden Sie unter a /a. /ppDer Amtsdirektor ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit und wird vom Amtsausschuss des Amtes Gartz (Oder) für die Dauer von acht Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen (§ 138 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - BbgKVerf, § 123 des Landesbeamtengesetzes - LBG). /ppGemäß § 138 BbgKVerf ist der Amtsdirektor Hauptverwaltungsbeamter des Amtes. Gemäß § 135 Absatz 4 BbgKVerf nimmt das Amt die Aufgabe des Hauptverwaltungsbeamten in amtsangehörigen Gemeinden durch den Amtsdirektor wahr. Er trägt in dieser Funktion als gesetzlicher Vertreter des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden erhebliche öffentliche Verantwortung, insbesondere ist er auch der politisch gesamtverantwortliche Leiter der Gefahrenabwehr. Er muss in der Lage sein, die Beschlüsse des Amtsausschusses wie auch der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden fachlich und rechtlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Schließlich muss er befähigt sein, den laufenden Betrieb aller öffentlichen Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden zielgerichtet zu organisieren, die Bediensteten fachlich anzuweisen und die Funktion als Dienstvorgesetzter zu erfüllen. /ppstrongIhre Aufgaben /strongbr /Sie erwarten u.a. folgende Aufgaben: /pulliWahrnehmung der durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben, /liliWahrnehmung der durch den Amtsausschuss und die Gemeindevertretungen per Beschluss übertragenen Aufgaben, /liliFührung der laufenden Geschäfte aller öffentlichen Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden, /liliFührung der Bediensteten des Amtes, der amtsangehörigen Gemeinden und der Freiwilligen Feuerwehr. /li /ulpstrongGesetzliche Voraussetzungen /strongbr /Sie müssen mindestens die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen (§ 138 Absatz 1 Satz 4 BbgKVerf). /ppFerner erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß LBG in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz - BeamtStG. /ppstrongGewünscht ist darüber hinaus: /strong /pulliexzellente Fach- und Rechtskenntnisse, insbesondere im Kommunalrecht Brandenburg, im Arbeits- und Tarifrecht, im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht sowie in der Einwerbung und Beantragung von Fördermitteln, /liliumfassende Führungserfahrung im kommunalen Bereich der öffentlichen Verwaltung, /liliFähigkeit zur Anleitung und Motivation von Mitarbeitern, /lilisoziale Kompetenz und Bereitschaft zur vertrauensvollen, kooperativen und transparenten Zusammenarbeit mit den kommunalen politischen Gremien, /liliaktive Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretungen und des Amtsausschusses, /liliVerständnis für wirtschaftliche, leistungsorientierte und bürgernahe Organisation und effiziente Führung der Verwaltung, /lilidass der Bewerber auch in Zeiten hoher Belastung stets zielstrebig, tatkräftig und entscheidungsfreudig ist, /lilider Besitz eines gültigen Führerscheins der Führerscheinklasse B, /lilidass der Bewerber seinen Wohnsitz im Amtsbereich bzw. in der unmittelbaren Umgebung hat oder dorthin verlegt. /li /ulpSie erwarten anpackende und erfahrene ortskundige Bürgermeister, Gemeindevertreter, Ortsbeiräte und Einwohner sowie eine breite Kita- und Schullandschaft. Die ehrenamtlich Tätigen sind darüber hinaus in einer Vielzahl von Vereinen organisiert (z.B. 275 ehrenamtliche Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr) und gestalten den Amtsbereich aktiv mit. /ppIhre Besoldung richtet sich nach der Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg (Einstufungsverordnung-EinstVO). Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 EinstVO werden die Ämter der Amtsdirektoren mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 Einwohner in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. /ppGern unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeignetem Wohnraum. /ppAuf § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 59 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wird hingewiesen. /ppSchriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten und Schulbildung, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, aktuelles Führungszeugnis, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen) richten Sie bitte in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlagbr /strongbis zum: 28. März 2025 /strongbr /strongan das Amt Gartz (Oder) /strongbr /strongVorsitzende des Amtsausschusses /strong /pullipersönlich -br /Kennwort: „Amtsdirektor (m/w/d)“br /Kleine Klosterstraße 153br /16307 Gartz (Oder) /li /ulpMit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Für die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. /ppDie Bewerbung von Menschen mit Behinderung ist bei gleicher Eignung und Befähigung ausdrücklich erwünscht. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage entsprechender amtlicher Nachweise erforderlich. /ppstrongHinweis zum Datenschutz: /strongbr /Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten gemäß § 26 Abs. 1 BbgDSG einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Gartz (Oder) zur Kenntnis gegeben werden können. Wir machen darauf aufmerksam, dass es eine Vorstellung der Bewerber/innen in öffentlicher Sitzung geben wird. Die Daten des zukünftigen Stelleninhabers werden in die Personalakte und in elektronischer Form übernommen. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet. /ppstrongAngelika Böcker /strongbr /strongAmtsausschussvorsitzende /strong /p