BERUFSMERKMALE:
Die Ausbildung soll dich dazu befähigen:
* Eigenverantwortlich und gewissenhaft radiologische, - nuklearmedizinische und strahlentherapeutische Maßnahmen vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
* Aufnahmen gewissenhaft im Postprocessing anzupassen.
* Dosimetrie und Strahlenschutz aktiv umzusetzen und anzuwenden.
* Zusammen mit Medizinphysik-Experten Bestrahlungspläne zu erstellen.
* Patienten fachgerecht unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse während der Maßnahmen zu betreuen
Struktur:
* Unterricht in Blockphasen
* Fachpraktischer Unterricht im eigenen Skills-Lab
* Enge Verzahnung von Theorie und Praxis durch qualifizierte Praxisanleiter in den kooperierenden Einrichtungen der praktischen Ausbildung
* Praxisbegleitung durch Lehrerinnen und Lehrer
Methoden:
* gruppenorientiertes Lernen
* individuelle Lernbegleitung
* E-Learning
* Praxisbegleitung durch Lehrerinnen und Lehrer
Gesetzliche Grundlagen:
* empfehlende Richtlinien für Niedersachsen sowie die APrV und das MTA-G
* MTA Reformgesetz Bundesgesundheitsministerium
VORRAUSETZUNGEN:
Nach §14 des APrV und dem MTAG sind Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:
* Praxis: Mindestens 2000 Stunden mittleren Schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss oder
* einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von min. zwei Jahren vorgeschrieben ist.
* sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,
* nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung ungeeignet ist und
* über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlich sind.