Bezugsbetreuung im Betreuten Einzelwohnen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Suchtproblematik oder Suchtgefährdung (Cannabis, Partydrogen, Alkohol, Opiate) Durchführung ambulanter Hilfen im Lebens- und Alltagskontext der Klient:innen Unterstützung an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe (Rechtsgrundlagen: §§ 34/35/41 SGB VIII) Förderung der Eigenständigkeit und Entwicklung neuer Perspektiven für die Jugendlichen