Informationstechnik ist heute mehr denn je eine unverzichtbare Grundlage einer erfolgreichen Polizeiarbeit, ihr Stellenwert wird auch in Zukunft weiter steigen. Unterstuetze als Auszubildende Fachinformatikerin/Fachinformatiker fuer Systemintegration in unterschiedlichen ITgestuetzten Einsatzbereichen des Bundeskriminalamtes unter Einsatz modernster Technologien bei kriminalpolizeilichen Zentralstellenaufgaben im nationalen und internationalen Kontext.
Es stehen mehrere Ausbildungsplaetze zur Verfuegung.
Mach auch Du das Richtige und bewirb Dich jetzt!
Arbeitsort: Wiesbaden
Arbeitszeit: Vollzeit
regulaer 3 Jahre
Verguetung: 1.218,26 Brutto im 1. Ausbildungsjahr
Bewerbungsfrist: Jederzeit
Arbeitsbeginn: 01.08.2025
Joblevel: Einsteigerin / Einsteiger
Berufsgruppe: Ausbildung und Studium, IT und Technik
Kennziffer: A202406
Aufgaben
* Installation, Inbetriebnahme und Konfiguration von Systemkomponenten
* Administrative Aenderungen in Soft und Hardwarekomponenten und Durchfuehrung von Backups
* Systeme beobachten und Massnahmen zur Fehlerbeseitigung einleiten
* Auswertung von Protokolldateien
* Erstellung/Anpassung von DokumentationenIT Systemen
Unsere Erwartungen
* Mindestens mittlerer Schulabschluss (Mittlere Reife, Fachoberschulreife) oder einen gleichwertig anerkannten Schulabschluss bis zum Einstellungstermin, im Kernfach Mathe mindestens Note 3 und insgesamt durchschnittliche Leistungen (Dies gilt fuer schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen)
* Zertifikat Deutsch C 1 nach europaeischem Referenzrahmen fuer Bewerberbende, deren Muttersprache die Deutsche Sprache ist.
Zusaetzlich Wuenschenswert
* Du hast Interesse an der IT und am Ausbildungsberuf
* Du hast grosses Interesse an Computertechnik, Softwareentwicklung und mathematischtechnischen Aufgaben
* Du verfuegst ueber Grundkenntnisse in Englisch
* Eine gute Zusammenarbeit und teamorientiertes Handeln sind fuer Dich selbstverstaendlich
* Du verfuegst ueber gute kognitive und organisatorische Faehigkeiten
Wissenswertes
1. Das Einverstaendnis zur Durchfuehrung einer einfachen Sicherheitsueberpruefung nach 8 SUeG (Sicherheitsueberpruefungsgesetz) ist Voraussetzung fuer eine Bewerbung. Diese Sicherheitsueberpruefung darf zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Taetigkeit entgegensteht ( 14 SUeG).
2. Das Bundeskriminalamt foerdert die Gleichstellung von Frauen und Maennern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert, um deren Anteil in Bereichen, in denen sie noch gering vertreten sind, zu steigern. Bei gleicher Qualifikation werden Bewerberinnen in diesen Bereichen bevorzugt beruecksichtigt.<