W1 Juniorprofessur für Mathematik, insbesondere Algebra und Zahlentheorie
Einrichtung: Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Dienstbeginn: schnellstmöglich
Bewerbungsschluss: 24.04.2025
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Aufgabengebiet
An der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, Fachbereich Mathematik, ist eine Juniorprofessur (W1) für Mathematik, insbesondere Algebra und Zahlentheorie, zu besetzen. Die Professur vertritt das Fach in Forschung und Lehre mit einem Schwerpunkt auf der Verwendung von Höheren Strukturen in Algebra, Mathematischer Physik, Topologie oder Zahlentheorie. Die Professur wirkt am Sonderforschungsbereich 1624 Higher Structures, moduli spaces, and integrability und am Exzellenzcluster 2121 Quantum Universe mit. Wir erwarten Lehrangebote in der gesamten Breite des Faches, insbesondere im Bachelorstudiengang Mathematik und den Masterstudiengängen Mathematik und Mathematische Physik. Eine aktive Beteiligung an den Aufgaben in der Service-Lehre und an der Lehramtsausbildung wird erwartet.
Ihr Profil
Die Juniorprofessur richtet sich an Wissenschaftler:innen in der frühen Karrierephase. Wir suchen eine wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Persönlichkeit mit Erfahrungen im Forschungsbereich der ausgeschriebenen Professur (siehe Aufgabengebiet). Erwartet werden eine herausragende Promotion und einschlägige Publikationen sowie Deutschkenntnisse (C1) oder die Bereitschaft, sich diese innerhalb von zwei Jahren anzueignen.
Weitere Informationen
Die wissenschaftliche Qualifikationszeit der Bewerber:innen soll vier Jahre nach Abschluss der Promotion nicht überschreiten. Erziehungs- und Betreuungszeiten können bei der Frist berücksichtigt werden. Die Universität Hamburg legt Wert auf Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Vereinbarkeit von Familie mit Beruf und Studium. Die Bereitschaft, dies in der Lehre und der Personalführung zu berücksichtigen, wird erwartet. Darüber hinaus fordern wir qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Hinweis zur Bewerbung
Kontakt
Prof. Dr. Christoph Schweigert
christoph.schweigert@uni-hamburg.de
+49 40 42838-5170
Prof. Dr. Ingo Runkel
ingo.runkel@uni-hamburg.de
+49 40 42838-5172
Kennziffer
JP 363 Standort
Bundesstraße 55
20146 Hamburg
Zu Google Maps
Bewerbungsschluss
24.04.2025
Bitte laden Sie alle relevanten Bewerbungsunterlagen zusammengefasst in einer PDF‑Datei hoch:
* Anschreiben
* Lebenslauf
* Publikationsliste
* Nachweis von Lehrerfahrungen
* Nachweis von Erfahrungen und Erfolgen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten
* Zeugnisse und Dokumente
* drei repräsentative Veröffentlichungen
* Liste der Lehrveranstaltungen
* Darlegung der Vorstellungen zur zukünftigen Forschung und Lehre
* ggf. Evaluationen
* ggf. weitere Nachweise wie Vorträge, Poster, wichtige Funktionen in Organisationen
Bei technischen Problemen können Sie sich an folgende Adresse wenden:
bewerbungen@uni-hamburg.de Weitere Informationen zu Berufungsverfahren und zur Durchführung von Assessment Centern finden Sie unter. Informationen zum Datenschutz bei Auswahlverfahren. Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 18 HmbHG. Für Art und Umfang sowie Festlegung der wahrzunehmenden Aufgaben gilt § 12 Abs. 7 HmbHG.