Role: Hemmersbach ist eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen. Wir erbringen IT-Services an den außergewöhnlichsten Orten – ob auf einer Bohrinsel, in der Wüste oder in der Arktis. Du unterstützt uns bei einer exzellenten Serviceerbringung in Deutschland. Am Standort Waiblingen (Stuttgart) sorgst Du im Rahmen des First Level Supports für Wow Effekte bei Deinen Usern. Deine Leidenschaft für die Technik spiegelt sich in jedem Ticket wieder, das Du erfolgreich und mit Freude schließen kannst: Du betreust die Anwender/-innen bei technischen Anfragen und Problemen und sorgst durch Deine kreative Lösungsfindung für lächelnde Gesichter. Du übernimmst den Support, die Installation sowie die Konfiguration der Hard- / Software und unterstützt bei Rollouts, Migrationen und Arbeitsplatzumzügen. Du führst Fehleranalysen durch und dokumentierst die erfolgreiche Störungsbehebung in einem Ticketsystem. Du möchtest dein Hobby zum Beruf machen. Requirements: Erfahrung im IT-Support, im Microsoft-Umfeld und/oder Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration. Kommunikationsstärke, Spaß im Umgang mit den Usern und den Anspruch, Deinem Gegenüber best möglichst zu helfen. Sehr gute Deutschkenntnisse (C1) und gute Englischkenntnisse (B1). Erfahrung mit Ticketsystemen. Benefits: Buddy programm Firmenevents Internationale Atmosphare Interne Weiterenwicklungsmoglichkeiten Kostenlose Trainings Mitarbeiterrabatte Vermögenswirksame Leistungen Vertrauensarbeitszeit Be Part of Us Hemmersbach erbringt IT-Infrastrukturservices in mehr als 190 Ländern mit 50 eigenen Niederlassungen. Wir arbeiten exklusiv für die führenden Unternehmen der IT-Branche. Wir gehen die Extrameile und begeistern dabei nicht nur unsere Kunden, sondern machen auch die Welt zu einem besseren Ort: 20 % unseres Gewinns fließen in unsere Direct Actions Hemmersbach Rhino Force und Hemmersbach Kids' Family. Deshalb ist Hemmersbach The Social Purpose IT Company. In der vorliegenden Stellenanzeige wird durchgängig die männliche Form benutzt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sind diese Bezeichnungen als nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.