Unsere Anforderungen • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU Mitgliedsstaates oder eines anderen Staates, mit dem ein Assoziierungsabkommen besteht. • Sie sind mindestens 18 und höchstens 40 Jahre alt. • Sie besitzen einen mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. • Sie sind vollzugsdiensttauglich nach Polizeidienstvorschrift 300 (Medizinische Eignung). • Sie stellen sich zusätzlich zu dem üblichen Auswahlverfahren einem Test, in dem Sie ihre körperliche Fitness nachweisen. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zum Eignungstest Allgemeine Hinweise Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.