Energie) Wenden Sie Sich Zu Uns! In unserem Landratsamt Fürth können auch Sie sich mit Ihrem Potenzial und Ihren Ideen für den Landkreis einbringen, denn wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Arbeitsbereichsleitung (w/m/d) Im Bereich Immissionsschutz, Denkmalschutz – Recht, Bauleitplanung, Bauaufsicht (Vollzeit / unbefristet) Dabei Sein Ist Alles: • Personalverantwortung u.a. Mitarbeiterführung, Durchführung von Mitarbeitergesprächen • Immissionsschutz: • Durchführung von imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren • Strukturiere Prüfung und Beurteilung von Stellungnahmen • Prüfung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Regelungen der 9. Bearbeitung von Anträgen nach Art. 4 BayUIG auf Zugänglichmachung • Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG • Baurecht u.a. die Ausübung bauaufsichtlicher Befugnisse der Art. 54 BayBO • Bearbeitung energieeffizienter Bauprojekte und Nutzung erneuerbarer Energien • Haushaltsplanung für das Sachgebiet Sprechen Sie „Verwaltung“? • erfolgreich abgeschlossenes Studium zur / zum Diplom-Verwaltungswirt/in (w/m/d) (FH) oder Beschäftigtenlehrgang II • Kenntnisse auf den einschlägigen Rechtsgebieten u.a. BayBO, BayUIG, BImSchG wären wünschenswert • Beurteilungsfähigkeit, Eigenverantwortung, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Kundenorientierung, zielorientiertes Führen, MA-Förderung, Ganzheitliches Denken und Handeln • Sicherer Umgang mit den MS-Office-Standardprogrammen Wir geben (fast) alles dafür, dass Sie zu uns kommen: Bezahlung ist bei uns nicht alles, wir bieten zusätzlich zur Besoldungsgruppe entwicklungsfähig bis A11 BayBesG bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD noch einen konjunkturunabhängigen, regionalen Arbeitsplatz und viele Möglichkeiten für Teilzeit- und Jobsharing-Modelle an. Gönnen Sie sich außerdem ein familien- und lebensphasenbewusstes Arbeitsumfeld sowie ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungsangeboten - und selbstverständlich auch die Chancengleichheit aller Geschlechter. Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt. Schwerbehinderte Personen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.