Sie bearbeiten nach einer gewissen Einarbeitungszeit selbstständig für eine Anzahl von Mandanten deren Finanzbuchhaltung und erstellen deren Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und behalten dabei die Entwicklung der Betriebsergebnisse und die Angemessenheit der festgesetzten Steuervorauszahlungen im Auge. Sie sind erste Ansprechpartner der Mandanten, für die sie gemeinsam mit dem für das Mandat zuständigen Steuerberater Mandatsverantwortung tragen.