Ihr Arbeitsgebiet umfasst
: Musikpädagogische und künstlerische Tätigkeiten
1. Regelmäßige Unterrichtserteilung in verschiedenen Unterrichtsformen (Einzel- und Gruppenunterricht) im Auftrag der Musikschule, Tätigkeit als Korrepetitor/Korrepetitorin sowie selbstständige effektive Organisation der Korrepetitionsproben
2. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts inkl. Unterrichtsplanung auf der Grundlage abgestimmter Lehrpläne
3. Vorspiele/Konzerte vorbereiten, durchführen/betreuen und auswerten
4. Mitwirkung bei Veranstaltungen und Projekten der Musikschule
5. Organisation von und Teilnahme an Musikschul-Freizeiten auch an Wochenenden und in den Ferien,
6. Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Stufenprüfungen gemäß VdM-Strukturplan
7. Beratung (Schülerinnen, Schüler und Eltern)
8. Schüler- und Schülerinnenbeurteilungen erstellen
Selbstorganisation und Informationsaustausch
9. Eigene Auslastungskontrolle
10. Schüler und Schülerinnenwerbung
11. Fachinterne und fächerübergreifende Zusammenarbeit
12. Ausrichtung des Unterrichts auf die Ziele der Musikschule
13. Teilnahme an Schulkonferenzen, Sitzungen, Arbeitsgruppen und Elternabenden und ggf. deren Organisation und Durchführung
14. Konzeptionelle und koordinierende Tätigkeiten für die Fachgruppe
15. Mitwirkung am Qualitätssicherungssystem der Musikschule
16. Unterstützung beim Ausbau von Kooperationen
17. Fort- und Weiterbildung
Musikinstrumente
18. Fachliche Einschätzung der Unterrichtsinstrumente
19. Mithilfe bei der Koordination von Reparaturen/(Ersatz-)Beschaffungen
20. Ggf. Instrumente pflegen und warten
Das bringen Sie mit:
21. Formale Anforderungen:
Berufsfachliche Ausbildung gemäß TV Musikschullehrkräfte Land Berlin
Eine „berufsfachliche Ausbildung“ im Sinne dieses Tarifvertrages haben Musikschullehrkräfte, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für Musik, einer Musikakademie oder einer Universität
a) nach einem mindestens achtsemestrigen Studium den Abschluss als Master of Music oder als Master of Arts jeweils mit künstlerischem Profil, der auf einem Bachelor of Music oder einem Bachelor of Arts, jeweils mit einem künstlerischen oder künstlerisch-pädagogischen Profil aufbaut, einen Masterabschluss mit Lehramtsoption im Fach Musik oder einen Masterabschluss für Kirchenmusik,
b) nach einem mindestens sechssemestrigen Studium den Abschluss als Bachelor of Music, als Bachelor of Arts oder als Bachelor of Education, jeweils mit einem künstlerischen oder künstlerisch-pädagogischen Profil,
c) nach einem mindestens zehnsemestrigen Studium die Teilprüfung Musik als Teil eines insgesamt bestandenen Abschlusses als Master of Education für ein Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule,
d) eine Prüfung im Sinne der Empfehlung der Kultusministerkonferenz über Rahmenbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung von Lehrern an Musikschulen und selbständigen Musiklehrern (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9. November 4),
e) eine einer Prüfung im Sinne des Buchstaben d gleichwertige Prüfung (z. B. Abschluss als Bachelor für Kirchenmusik) mit Erfolg abgelegt haben.
Wünschenswert: Kenntnisse im Cembalospiel
Die vollständigen fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen entnehmen Sie bitte der Anlage unter "