Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Selbstverwaltungsorgan der in den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden zugelassenen Rechtsanwältinnenanwälte, Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte sowie der Berufsausübungsgesellshaften. Sie ist die an Mitgliedern zweitgrößte Rechtsanwaltskammer in Deutschland
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