Informationen zum Job Die Staatskanzlei als Behörde des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen sucht für das Referat LPA 5 „Medienauswertung und Dokumentation“ der Staatskanzlei zum 2. Januar 2025, befristet bis 31. Dezember 2025, eine Referentin / einen Referenten (m/w/d). Was den Arbeitsplatz besonders macht Aufgabe der Staatskanzlei ist es, den Regierungschef bei der Umsetzung der politischen Ziele, bei der Koordinierung der Arbeit der Ministerien im Rahmen des Ressortprinzips, bei seinen fachlichen Aufgaben sowie in seiner Funktion als Repräsentant des Landes zu unterstützen. Die Schwerpunkte Ihrer Arbeit ergeben sich aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Landesregierung sowie aus tagesaktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. In einem spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld ergibt sich für Sie die Chance, an entscheidender Stelle zur positiven Entwicklung Nordrhein-Westfalens beizutragen. Sitz des Ministerpräsidenten ist das geschichtsträchtige Landeshaus am Rheinufer. Das Referat LPA 5 „Medienauswertung und Dokumentation“ erstellt tagesaktuelle Medienspiegel und Briefings zur Unterrichtung der Kabinettmitglieder und der obersten Landesbehörden. Dazu werden Tages- und Wochenzeitungen, Agenturen, Hörfunk und Fernsehen sowie Online-Medien ausgewertet. Hinzu kommt die Recherche in elektronischen Datenbanken. Eine eigenständige Aufgabe ist das Monitoring von Social-Media-Kanälen mit Bezug zur Landesregierung, das tagesaktuell präsentiert wird. Im Referat werden auch Zeitungsbezug und digitale Lizenzmodelle für die Staatskanzlei organisiert und verwaltet. Um welche Aufgaben geht es konkret? Lektorat und Redaktion der Medienschau und weiterer Produkte Auswertung externer Social-Media-Kanäle für den Ministerpräsidenten laufende Medienbeobachtung und Erstellung von Briefings und Sonderauswertungen Konzeption und Fortsetzung digitaler Lizenzmodelle mit Verlagen, strategische Aufstellung des Zeitungsbezugs und der Onlinezugänge des Hauses Weitere Informationen zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten können Sie unter „Infos zum Arbeitgeber“ finden. Was bringen Sie mit? Folgende fachliche Anforderungen müssen Sie erfüllen: ein mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom, Magister) der Fachrichtung Geistes-, Sozial-, Politik-, Kommunikations- oder Medienwissenschaften, Journalismus oder einer vergleichbaren Studienrichtung, oder zwei mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossene juristische Staatsexamen bzw. eine mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossene Staatsprüfung als Verwaltungsassessorin/Verwaltungsassessor, oder Sie haben die berufliche Entwicklung nach §§ 25 oder 26 LVO NRW erfolgreich absolviert oder den Aufstieg nach altem Recht vollzogen. hauptberufliche Erfahrung im Kommunikationsbereich, in der Medienbeobachtung, in einer Redaktion, einem Medienunternehmen, in der Presseabteilung eines Unternehmens oder einer Behörde Erwartet wird darüber hinaus ein Interesse für landespolitische Themen und Kenntnisse zum Aufbau der Landesverwaltung, Offenheit für übergreifende und neue Themen sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative. Die Bereitschaft, in den frühen Morgenstunden und gelegentlich am Wochenende zu arbeiten, wird vorausgesetzt. Daneben erwarten wir insbesondere folgende übergreifende Kompetenzen: ausgeprägtes intellektuelles Potenzial, d.h. Kreativität und Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten, strategisches Denken, Offenheit für übergreifende und neue Themen, hohe schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz, Stärken in der Kooperationskompetenz, Verlässlichkeit und Integrationsfähigkeit. Die Aufgaben bieten Ihnen Gelegenheit, ein hohes Maß an Eigeninitiative einzubringen. Was wir bieten: einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, gute Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – auch durch Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice, sichere Arbeitsplätze in verlässlichem Rahmen mit Weiterentwicklungs- und diversen Fortbildungsmöglichkeiten – im Angestellten- oder Beamtenstatus, moderne technische Ausstattung, attraktives Umfeld der Dienststelle mit guter Anbindung an den ÖPNV, Möglichkeit zum vergünstigten Erwerb eines Jobtickets (Düsseldorf, Berlin), gutes Arbeitsklima mit attraktiven Gemeinschaftsangeboten. Hier noch einige rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise Neueinstellungen erfolgen grundsätzlich in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Stelle erfordert angesichts der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität und Belastbarkeit und ist vorzugsweise in Vollzeit oder mindestens in vollzeitnaher Teilzeit (mindestens 30 Stunden/Woche) zu besetzen. Eine Besetzung im Rahmen eines Jobsharing-Modells ist möglich. Unsere Leitlinien im Auswahlverfahren Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung. Als Staatskanzlei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellter behinderter Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Neueinstellung besetzt wird. Wie können Sie sich bewerben? Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes „RF LPA 5“ bis zum 25. Oktober 2024 vorzugsweise per Mail an: bewerbungenstk.nrw.de bzw. an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Referat I 2 „Personalangelegenheiten“ 40190 Düsseldorf. Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: ein Anschreiben, ein aktueller Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, durch den das Vorliegen der geforderten Ausbildung nachgewiesen wird, Arbeitszeugnisse, eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren), ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX Datenschutzerklärung (Vordruck als Anlage zur Ausschreibung abrufbar über karriere.nrw). Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bei Bewerbungen p er Mail geben Sie bitte das Stichwort „RF LPA 5“ sowie Ihren Vor- und Zunamen im Betreff an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im Pdf-Format zu übersenden. Bei Übersendung auf dem Postweg : Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen. Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Silvia Rosendahl (Tel. 0211/837-1408 ) zur Verfügung. Für sonstige Rückfragen steht Ihnen aus dem Personalreferat Frau RR´in Petra Reuschenbach (Tel. 0211/837-1661 ) zur Verfügung.