Wir suchen für unseren Bereich Familienhilfen/Jugendamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe nimmt der Bereich Familienhilfen/Jugendamt Aufgaben des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe für die Hansestadt Lübeck wahr und arbeitet eng und vertrauensvoll mit den freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Folgende Aufgabenfelder sind dem Bereich zugeordnet: vielfältige Beratungsleistungen auf Grundlage des SGB VIII Kinderschutz, Wächteramt Hilfen zur Erziehung Frühe Hilfen Eingliederungshilfe für junge Menschen, § 35 a SGB VIII, §§ 90 ff SGB IX mit Wirkung vom 01.01.2024, Lübecker Weg zur sog. Großen Lösung Pflegekinderwesen und Adoption Jugendhilfe im Strafverfahren Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss Haushalt und Steuerung, Wirtschaftliche Jugendhilfe Der Bereich verantwortet die planerische, fachliche und finanzielle Steuerung der genannten Jugendhilfeleistungen sowie die operative Durchführung eines Teils dieser Leistungen. Die Erledigung der vielfältigen und komplexen Aufgabenstellungen erfordert dabei ein hohes Maß an Engagement und Einsatz. Als stellvertretende Bereichsleitung übernehmen Sie die Mitverantwortung für die gelingende Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt. Das Aufgabengebiet umfasst die vollinhaltliche Vertretung der Bereichsleitung nach innen und außen im Abwesenheitsfall die Leitung der Fachstellen Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten, Entgeltverhandlungen und EDV inklusive Führung der hier tätigen Mitarbeitenden die Vertretung des Bereiches nach außen in enger Kooperation und Abstimmung mit der Bereichsleitung (Verwaltung, städtische Gremien, Träger, Fachverbände, Initiativen, etc.) die Finanzplanung- und Organisation der vielfältigen Aufgaben nach Abstimmung mit der Bereichsleitung die maßgebliche Unterstützung der Budgetplanung Jugendhilfe, EGH (ca. 90 Mio. Euro) die strategische und inhaltliche Weiterentwicklung der kinder- und jugendspezifischen Angebote inklusive Eingliederungshilfe in Kooperation mit der Jugendhilfeplanung die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe die Zusammenarbeit mit den Systemen Kita, Schule, Gesundheit die Beförderung aktueller Themen wie Integration, Inklusion im Bereich und im Rahmen der Zusammenarbeit des Jugendamtes mit anderen Fachdiensten die Verantwortung für eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss im Besonderen und in anderen Fachausschüssen die Förderung der Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Bereiches in Absprache mit der Bereichsleitung sowohl fachlich als auch strategisch und initiativ vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels Erwartet werden die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste gepaart mit der Zulassung zum Qualifizierungsverfahren nach § 10 a ALVO sowie mit einer bereits erfolgten Anmeldung für die Führungspotentialanalyse gem. § 10 a Abs. 2 ALVO alternativ: den Abschluss als Master of Public Administration mit langjähriger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst Führungskompetenz, mehrjährige Leitungs- und Personalführungserfahrung mehrjährige Praxiserfahrungen in den Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe Kenntnisse der Jugendhilfesteuerung Fähigkeit zum strategischen, konzeptionellen und praktischen Denken Entscheidungskompetenz ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit Wir erwarten eine Persönlichkeit mit hoher Sozial-, Fach- und Führungskompetenz, die in der Lage ist, den Bereich mit seinen knapp 200 Mitarbeitenden den fachlichen und personalstrategischen Erfordernissen entsprechend weiterzuentwickeln, mitzugestalten und in enger Absprache mit der Bereichsleitung sicher zu führen. Aufgrund der Vielzahl von Terminen ist eine hohe zeitliche Flexibilität auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten (z.B. bei Krisenfällen oder Abendterminen) erforderlich. Für Beamt:innen Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 SHBesG möglich. Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 41 Stunden. Teilzeitarbeitsmodelle sind ggf. nach Absprache möglich. Für die Übertragung dieses Beförderungsamtes ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von durchschnittlich mindestens 14 Stunden im Jahr erforderlich. Für die Berechnung des Durchschnitts werden die letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben A 8 / 2012 des Bereich Personal (abrufbar im Intranet). Da mit der Übertragung dieses Amtes die Übernahme einer Führungsfunktion verbunden ist, ist zusätzlich zu den Fortbildungsmaßnahmen nach § 9 (3) ALVO eine Führungskräftefortbildung im Umfang von mindestens 35 Stunden zu absolvieren, § 9 (4) ALVO. Dies gilt auch für Beamt:innen auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion gem § 5 LBG. Ggf. ist die Führungskräftefortbildung innerhalb von 2 Jahren nach Übernahme der Führungsfunktion nachzuholen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben A 8 / 2012 des Bereich Personal (abrufbar im Intranet). Gemäß § 5 des Landesbeamtengesetzes werden Ämter mit leitender Funktion, die mindestens der Besoldungsgruppe A 13 SHBesG angehören, zunächst auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt 2 Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit wird das Amt auf Dauer übertragen. Für den Fall, dass kein erfolgreicher Abschluss der Probezeit bestätigt werden kann, endet der Anspruch auf Besoldung aus diesem Amt, die mit dem Beginn der Probezeit gezahlt wird. Geboten werden Karriere und Verantwortung : abwechslungsreiche Fachaufgabe mit hoher Selbständigkeit und Verantwortung, eine gute Einarbeitung, ein kollegiales Umfeld in einem engagierten Team Sicherheit und Leistungen : tarifgebundenes unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit attraktiven Sozialleistungen (z.B. 30-Tage-Jahresurlaub, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge), Rabatte und Vergünstigungen über Corporate Benefits Flexibilität und Work-Lübeck-Balance : flexible Arbeitszeitmodelle, Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Telearbeit, vielfältige Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Perspektive : Fortbildungsmöglichkeiten für den Aufgabenbereich, individuelle Weiterentwicklung und ein eigenes Fortbildungszentrum Gesundheit und Vorsorge : Gesundheitstage, Betriebssport, aktive Pause Nachhaltigkeit und Mobilität : monatlicher Zuschuss für das NAH.SH-Jobticket, Fahrradkauf, -miete oder -leasing Kultur und Küstennähe : arbeiten in und für eine lebenswerte und lebendige Stadt an der Ostsee sowie einen Arbeitsplatz nahe der Lübecker Altstadt Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit für Tarifbeschäftigte beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach Entgeltgruppe EG 14 TVöD. Teilzeitarbeitsmodelle sind ggf. nach Absprache möglich. Darüber hinaus wird Tarifbeschäftigten eine betriebliche Altersversorgung angeboten. Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Bitte bewerben Sie sich bis zum 25.02.2025 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (Zugang über das Intranet) unter der Kennziffer B 006 / 2025. Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt. Als Ansprechpartner:in für fachbezogene Fragen steht Ihnen Frau Frenz, Telefon 0451 / 122 ‑ 4510, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Frau Neuser, Telefon 0451 / 122 ‑ 1910 zur Verfügung.