Informationen zum Job Einstellung als Diplom-Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. „Bachelor of Arts (B. A.) Soziale Arbeit“ bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen als Vollzeitkraft im geschlossenen Männer- und/oder Frauenvollzug. Die Einstellung erfolgt in die Entgeltgruppe S 15 bzw. bei Übernahme in das Beamtenverhältnis in die Besoldungsgruppe A 9 LBesO A NRW. Die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen verfügt über 437 Haftplätze für männliche und 118 Haftplätze für weibliche Gefangene im geschlossenen Vollzug. Weitere 62 weibliche Gefangene können im offenen Vollzug untergebracht werden. Es bestehen im Einzelnen folgende Zuständigkeiten: Männer – geschlossener Vollzug – Freiheitsstrafe (Regelvollzug von 9 bis einschl. 36 Monate) Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten bis einschl. 48 Monaten Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Einweisungsverfahren) Strafarrest Frauen – geschlossener Vollzug – Freiheitsstrafe Untersuchungshaft an Erwachsenen Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen, Zivilhaft Frauen – offener Vollzug – Ersatzfreiheitsstrafe Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression) Nähere Informationen zur Behörde oder zum Aufgabenfeld finden Sie unter: https://www.jva-gelsenkirchen.nrw.de https://www.justiz-karriere.nrw/berufe/justizvollzug/mitarbeiter-im-sozialdienst Aufgaben/Tätigkeiten Die Tätigkeiten der zu besetzenden Stelle richten sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 – IV. 54) – in der Fassung vom 06. Juli 2017 – und umfassen: Methodische Einzelfallhilfe und soziale Gruppenarbeit Mitwirkung bei der Zugangsexploration Mitwirkung bzw. Federführung bei der Behandlungsuntersuchung sowie bei der Aufstellung und Umsetzung der Vollzugsplanung Krisenintervention Mitwirkung bei Berichtsentwürfen an Gerichte und Staatsanwaltschaften, an kommunale Ausländerbehörden sowie zur Urlaubs- und Lockerungseignung und zur Erwirkung von Kostenzusagen bei Sozialhilfeträgern Mitwirkung bei der Haftvermeidung und Haftverkürzung Beratung und Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung anstaltsinterner Förderkonzepte fachliche Beratung und Unterstützung des Betreuungsdienstes im Umgang mit Problemen der Gefangenen im sozialen Bereich Teilnahme an Vollzugs- und Fachkonferenzen Anforderungsprofil I. Sach- und Fachkompetenz staatlich anerkannte/r Diplom-Sozialarbeiter/in bzw. Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Bachelor of Arts (B. A.) Soziale Arbeit sicherer Umgang mit dem Betriebssystem Microsoft-Windows und gute Anwender-Kenntnisse von Microsoft Office (MS Word und MS Outlook) II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenz Kenntnisse und Qualifikation auf dem Gebiet der Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik Arbeitsfeld- und fachspezifische Rechtskenntnisse Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Selbstreflexion Teamfähigkeit in interdisziplinär besetzten Teams Professionalität im Umgang mit Nähe und Distanz Fähigkeit des Denken/Handelns im System bzw. Gemeinwesen interkulturelles Verständnis Verlässlichkeit, Verbindlichkeit Loyalität gegenüber der Dienst- und Fachvorgesetzten Bewerbungsunterlagen Der aussagekräftigen Bewerbung sind beizufügen: Bewerbungsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde Schulentlassungszeugnis Abschlusszeugnis Arbeitszeugnisse über bisherige Beschäftigungen Anmerkungen Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen. Darüber hinaus sieht sich das Land Nordrhein-Westfalen der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns über Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (u.a. mit Kopien von Abschlusszeugnissen und ggf. von Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnissen). Senden Sie diese bitte bis zum 07. März 2025 postalisch an: Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen Aldenhofstr. 99-101 45883 Gelsenkirchen oder vorzugsweise per E-Mail (in einer PDF-Datei, Dateigröße max. 5 MB) an: bewerbungjva-gelsenkirchen.nrw.de Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren oder zum Aufgabengebiet stehen Ihnen Herr Stöckl (Verwaltungsleitung / Personalverwaltung) unter der Telefonnummer 0209/4021 – 110 oder Herr Schreier (Leiter des Sozialdienstes) unter der Telefonnummer 0209/4021 – 166 zur Verfügung. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt und nach Abschluss des Verfahrens unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet werden. Eventuell angefallene Reisekosten werden durch die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen nicht erstattet. Datenschutz Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.