Staatliches Baumanagement Niedersachsen
Das Staatliche Baumanagement Hannover führt als eines von sieben staatlichen Bauämtern in Niedersachsen Baumaßnahmen des Landes und des Bundes durch.
Mit rund 200 Beschäftigten betreuen wir mehr als 1.000 Bauwerke in und um Hannover.
Fachbereich Betriebstechnik 3:
Wir suchen für den Bereich Bundesbau und die Projektgruppe 2 - BMVg am Standort Hannover Ingenieure (m/w/d) der Fachrichtung Elektrotechnik.
Aufgaben:
* Planung und Ausführung von Bauprojekten in Hannover und Umgebung
* Bauausführung und Standardisierung in Niedersachsen in einem interdisziplinären Team
Kernthemen:
* Prozessoptimierung und Entwickeln von Strategien für Klimaneutralität
* Entwickeln und Aufstellen von Standards aus der Bearbeitung von Bauprojekten heraus mit dem Ziel der Vereinheitlichung und internen praxisnahen Anwendung im Staatlichen Baumanagement
Zu Ihren Aufgaben gehören:
* Projektmanagement (Projektleitung/-mitarbeit) für Baumaßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung bei schwierigen Baumaßnahmen mit besonderer Bedeutung für den Bund
* Bauherrenleistungen, insbesondere Qualitäts-, Termin- und Kostensteuerung
* Planung, Ausschreibung, Baudurchführung und Abrechnung von Bauleistungen entsprechend LPH 1-9 und HOAI
* Steuerung von freiberuflich tätigen Ingenieurbüros
* Baufachliche Beratung und Abstimmung mit den Auftraggebern
Ihr Profil:
* Abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Dipl.-Ing. [FH]/Bachelor) der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtungen
* Beamtinnen/Beamte müssen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung technische Dienste, verfügen
* Mehrjährige Berufserfahrung in der Planung und Bauüberwachung gebäudetechnischer Anlagen werden vorausgesetzt
* Erfahrungen im Bereich Mittelspannung sind wünschenswert
Unser Angebot:
* Entgelt nach EG 12 TV-L / Besoldung nach A 12 NBesO
* Vielgestaltiges und interessantes Aufgabenspektrum
* Flexible Arbeitszeitmodelle für eine sehr gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
* Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit/Mobile Arbeit sind grundsätzlich möglich
Bitte beachten Sie, dass das Einverständnis zu einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) und insbesondere deren positiver Abschluss eine Einstellungsvoraussetzung für den Arbeitsplatz ist.