Über uns
Das Regierungspräsidium Gießen bietet als große Mittelbehörde der hessischen Landesverwaltung mit über 1.300 Beschäftigten ein vielfältiges Aufgabenspektrum.
Wir suchen Menschen, die sich einbringen, Verantwortung übernehmen wollen und die bereit sind, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.
Ihre Aufgaben
Die 3-jährige staatlich anerkannte Berufsausbildung gliedert sich in praktische Ausbildungsabschnitte beim Regierungspräsidium Gießen und Unterricht an der Berufsschule in Gießen. Die Ausbildung bereitet auf einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst vor.
Unsere Anforderungen
Fachliche Anforderungen: Einstellungsvoraussetzung ist mindestens ein Realschulabschluss, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife. Die Voraussetzungen müssen zum Einstellungszeitpunkt vorliegen.
Darüber hinaus sind wünschenswert:
1. Gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse
2. Tiefergehendes Interesse an Informationstechnik und/oder erste Kenntnisse in den Bereichen Hardware, Software und Netzwerke
3. Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und Arbeitssorgfalt
4. Schnelle Auffassungsgabe und hohe Einsatzbereitschaft
5. Freude an der Arbeit im Team
Unsere Angebote
Wir bieten:
6. Eine vielfältige und qualifizierte Ausbildung
7. Eine sichere Zukunftsperspektive mit guten Übernahmechancen
8. Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende (TVA-H BBiG)
9. Prämie nach Bestehen der Abschlussprüfung
10. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
11. Landesticket Hessen (derzeit kostenfreie Fahrten im Nah- und Regionalverkehr)
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Ebenso begrüßt werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Allgemeine Hinweise