Beschreibung der Stelle
Wir suchen einen motivierten und erfahrenen IT-Systemadministrator/in, um unsere Schul-IT-Infrastruktur zu unterstützen. Der Arbeitgeber ist die Stadt Norderstedt.
Hauptaufgaben:
- Die allgemeine Systemadministration und den Support von Hard- und Software an den 21 Norderstedter Schulen gemeinsam mit anderen Administrativen im Team bearbeiten,
- Eine Schulplattform auf Linux-Basis betreiben und alle damit verbundenen Aufgaben wahrnehmen,
- Die Administration der IT-Ausstattung in den Schulen sowie die Unterstützung im Bereich des digital gestützten Unterrichts leisten,
- Mobile Device Management durchführen,
- Anwendersupport der eingesetzten Hard- und Software in den Schulen, auch vor Ort, leisten,
- Fehleranalyse und Störungsbeseitigung der eingesetzten Systeme (Incident Management) durchführen,
- Dokumentation von IT-Systemen und Betriebsaufgaben erstellen,
- Das System- und Betriebskonzept ausbauen,
- Neue Systeme und Komponenten evaluieren,
- IT-Projekte planen und umsetzen.
Vorausgesetzte Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie oder vergleichbare Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung,
- Verhandlungssichere Deutschkenntnisse (Muttersprache oder C1-Zertifikat),
- Führerschein Klasse B (ehemals Klasse 3).
Erforderliche Fähigkeiten:
- Fundiertes Fachwissen zu aktuellen Microsoft Client- und Server-Technologien sowie im Netzwerk- und Serverumfeld,
- Kenntnisse im Umgang mit Apple macOS bzw. iOS,
- Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge strukturiert aufzuarbeiten und für Anwendende verständlich darzustellen,
- Ausgeprägte Service- und Kundenorientierung,
- Kommunikationskompetenz,
- Analytisches Denken,
- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten,
- Team- und Kooperationsfähigkeit,
- Organisationstalent und Flexibilität.
Zahlungen und Vorteile:
- Ein gesetzlicher Mindestlohn von etwa 4.130 EUR pro Monat nach einer entsprechenden Vollzeiterwerbstätigkeit und einem Überstundenauschlag,
- Weitere Zahlungen durch Arbeitszeitvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten,
- Sozialabgaben zum Beispiel Beiträge zur Pflegeversicherung oder Rentenversicherung werden vom Arbeitgeber geleistet,
- Gesunde Arbeitsbedingungen, ein freundliches Büroumfeld, regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen und Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung,
- Vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung innerhalb und außerhalb des Arbeitsalltags,
- Gleitzeitregelungen als flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglichen,
- Zuschüsse für ÖPNV oder Fahrradleasing. Im Grundsatz gilt, dass diese Leistung im Rahmen des § 8 Abs. 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht zusätzlich sondern im Umfang der bei der Entgeltfortzahlung ohnehin geschuldeten Entgeltzahlung erfolgt.