Ihre Aufgaben
Der/die Stelleninhabende ist verantwortlich für die Durchsetzung des Polizeigesetzes und der Polizeiverordnung der Stadt Friedrichshafen mit allen dazugehörigen Tätigkeiten insbesondere:
* Erstellen von Dienstplänen
* Fachliche Führung und Überwachung des Dienstbetriebes
* Kontrolldienste zur Durchsetzung der Polizeiverordnung
* Einschreiten bei Verstößen gegen die Sondernutzungssatzung
* Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
* Identitätsfeststellungen und Befragen von Personen zur Abwehr einer Gefahr
* Einschreiten bei Nichteinhaltung des Lärmschutzes im öffentlichen Raum
* Erteilung von mündlichen Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld
* Fertigung von Berichten zur Weitergabe an betroffene Dienststellen/Behörden
* Vollzugshilfe bei Maßnahmen nach dem PsychKHG
* Erteilen von Platzverweisen
Zusätzlich unterstützt der/die Stelleninhabende bei Bedarf innerhalb der Abteilung bei weiteren Aufgaben des allgemeinen Polizeirechts, sowie des Gewerberechts und des Waffenrechts.
Eine Anpassung des Aufgabengebietes behalten wir uns vor.