Die STEAG GmbH sucht für die saarländischen Kraftwerke (Kraftwerk Bexbach, Kraftwerk Fenne und Kraftwerk Weiher) innerhalb der Produktion schnellstmöglich qualifizierte
Kraftwerker (Produktion) (m/w/d)
Aufgaben
Ihr Aufgabengebiet umfasst die Überwachung, Bedienung und Kontrolle des Kraftwerks am Leitstand. Sie erkennen und vermeiden Unregelmäßigkeiten und Störereignissen. Des Weiteren führen Sie Rundgänge auf der Anlage des Kraftwerkes durch. Zu Ihren Tätigkeiten gehört die Teilnahme in der betrieblichen Feuer- und Gasschutzwehr.
Voraussetzungen
Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene technische Ausbildung der Fachrichtung Metall oder Elektro oder besitzen eine vergleichbare Qualifikation. Sie haben die Weiterbildung zum Kraftwerker und Kesselwärter erfolgreich abgeschlossen oder besitzen die Bereitschaft zu dieser Weiterbildung. Berufserfahrung im Kraftwerksbereich ergänzen Ihr Profil. Wir schätzen Ihre ausgeprägte Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität sowie Kommunikationsstärke und Ihre Freude am kollegialen Umgang miteinander.
Darüber hinaus freuen wir uns über Ihre folgenden Eigenschaften:
1. Gute Arbeitsorganisation sowie ein hohes Maß an Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein
2. Bereitschaft zum vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst
Was wir bieten
„Wir sorgen für sichere Energie. Jetzt und in Zukunft.“ Das ist unser Anspruch, den wir jeden Tag aufs Neue für unsere Kunden in vielen Ländern der Welt erfüllen. Dieses Engagement prägt Ihr zukünftiges Arbeitsumfeld. Wir sind zukunftsorientiert, international, vielfältig und gemeinsam erfolgreich. Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung ist uns wichtig, genauso wie eine ausgewogene Work-Life-Balance. Schauen Sie auf unsere Website und erfahren Sie, wie wir Sie fördern, was wir bieten und lernen Sie einige Kollegen und Kolleginnen des STEAG-Teams kennen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass STEAG keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen akzeptiert. Bewerberprofile, die uns unaufgefordert von Dritten zur Verfügung gestellt werden, werden gelöscht und im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Ein Provisionsanspruch kann nicht begründet werden. Personalvermittlungsagenturen bitten wir es zu unterlassen, uns ohne vorherige vertragliche Vereinbarung Kandidatenprofile zukommen zu lassen.