Die Befristung erfolgt sachgrundlos gemäß § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, können daher nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Schulassistentinnen und Schulassistenten unterstützen die Lehrkräfte beim Unterrichten, Erziehen, Beraten, Betreuen und Fördern der Schülerinnen und Schüler und entlasten sie von außerunterrichtlichen Tätigkeiten.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
1. die Durchführung von einzel- und gruppenunterrichtlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Lehrkraft,
2. die Unterstützung der Lehrkraft bei allen pädagogischen Vorhaben,
3. Hausaufgabenbetreuung,
4. die Betreuung der Klasse im gesamten Tagesablauf, bei Klassen- und Tagesausflügen, Betreuung der Schülerschaft in den Pausen,
5. die Erledigung organisatorischer Aufgaben, wie die Dokumentation von Erziehungsmaßnahmen oder die organisatorische und logistische Vor- und Nachbereitung von Fachkonferenzen und Prüfungen,
6. Vertiefungs- und Förderangebote außerhalb bzw. in Ergänzung zur Stundentafel, jedoch keine Erteilung von Unterricht,
7. die Begleitung individueller Maßnahmen der schulischen Integration.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
8. eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich, wie beispielweise Erzieher, Kindergärtner, Logopäde, Ergotherapeut, Sozialpädagoge oder einschlägige Berufserfahrungen im pädagogischen Bereich,
9. eine ausgeprägte Bereitschaft zur Arbeit im Team,
10. ein ausgeprägtes Interesse an schulischer Bildung sowie der Arbeit mit Menschen und deren individuellen Anliegen,
11. ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsgeschick und Genauigkeit,
12. gute alltagssprachliche Deutschkompetenz (mindestens B2 mit zertifiziertem Nachweis).