Helfer (gn) Gastgewerbe Ihr neuer Job als Küchenhilfe in der Kantine in Vollzeit: Als ungelernte Arbeitskraft haben Sie bei uns beste Perspektiven für eine sichere Zukunft in der Gastronomie mit einer fairen Bezahlung. Egal ob als Helfer im Gastgewerbe, Küchenmitarbeiter oder Spülhilfe wir berücksichtigen Ihre Wünsche und unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Entwicklung. Von der Kantine bis zum Catering stehen Ihnen viele Wege offen. Im Großraum von Köln und Umgebung suchen wir Sie ab sofort als Helfer (gn) Gastgewerbe. Ihre Benefits im neuen Job: Sichere Festanstellung mit einem Stundenlohn ab 14,00 €, je nach Qualifikation und Berufserfahrung Regelmäßige Gehaltsanpassungen gemäß Tarifvertrag Planbare, geregelte Tagesarbeitszeiten überwiegend von Montag Freitag Sonderprämien (Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Freizeitausgleich von Mehrarbeitsstunden) Mitarbeiterrabatte in vielen verschiedenen Onlineshops Das gehört zu Ihre Aufgaben in einer Kantine: Unterstützung des Küchenteams bei der Vor- und Zubereitung kalter und warmer Speisen Essen- und Getränkeausgabe Bedienen von Küchenmaschinen und -geräten nach Anweisung Zeitweiser Einsatz in der Spülküche und allgemeine Reinigungsarbeiten in der Küche Einhaltung der Hygiene- und Reinigungsvorschriften Das bringen Sie für Ihre Tätigkeit mit: Erfahrung in der Küche (Kantine, Großkantine, Restaurant) wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich- Quereinsteiger sind herzlich Willkommen Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung im Team und zur besseren Auffassung von Arbeitsanweisungen Bereitschaft zu wechselnden Arbeitseisätzen bei verschiedenen Kunden Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ein sympathisches Auftreten runden Ihr Profil ab Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button Oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen direkt per E-Mail. Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.