Informationen zum Job Im Finanzamt Düren ist zum 01.03.2025 eine unbefristete Stelle (m/w/d) im Betriebsprüfungsinnendienst in Teilzeit (Stellenanteil von 90 %) zu besetzen. Tätigkeitsprofil Die Aufgaben der Betriebsprüfungsinnendienste in den Finanzämtern sind vielschichtig. Die Hauptaufgabe besteht darin, mit Hilfe Ihrer Kenntnisse die Abläufe in der Betriebsprüfungsstelle zu organisieren und die Prüferinnen und Prüfer in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Im Rahmen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit helfen Sie mit, dass die Finanzierung des Gemeinwesens gewährleistet wird. Mit den Arbeitsschwerpunkten Assistenz für Prüferinnen und Prüfer sowie Sachgebietsleitungen Ansprechperson für Steuerpflichtige, Steuerberatende sowie für Arbeitsbereiche aus anderen Finanzämtern und Behörden Erledigung koordinierender und organisatorischer Aufgaben Durchführung der elektronischen Datenpflege z.B. das Führen von Verzeichnissen Ausführung allgemeiner Verwaltungsaufgaben wie z.B. der Versand von Prüfungsanordnungen und Betriebsprüfungsberichten sowie die Pflege und Archivierung von Prüfungsunterlagen sowie Datenbanken können Sie im Innendienst der Betriebsprüfungsstelle als Mitarbeiter (m/w/d) in einem interessanten Aufgabengebiet tätig werden. Anforderungsprofil An den Bewerberkreis werden folgende Anforderungen gestellt: abgeschlossene kaufmännische Ausbildung: Kaufleute für Büromanagement Großhandelskaufleute Industriekaufleute kaufmännische Assistenten/ Wirtschaftsassistenten (m/w/d) Verwaltungsfachangestellte Reiseverkehrskaufleute einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in dem erlernten Beruf Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbstständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise fachliche Veränderungsbereitschaft Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit und gute Teamfähigkeit schnelle Auffassungsgabe Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgern und Kollegen (m/w/d) sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Bereitschaft sich Kenntnisse der automatisierten Verfahrensabläufe und fachspezifischen Anwendungen zu erarbeiten gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Wir bieten Ihnen unter anderem einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch beispielsweise gleitende Arbeitszeit eine eigenverantwortliche Tätigkeit in einem interessanten und abwechslungsreichen Aufgabengebiet und kollegialem Arbeitsumfeld Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach Beendigung der Probezeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Höhergruppierung in die Entgeltstufe 6 TV-L. Der Stellenanteil beträgt 90 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 35 Stunden und 51 Minuten. Die Tätigkeit kann grundsätzlich auch in einem geringeren Beschäftigungsumfang ausgeübt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. In Nordrhein-Westfalen leben Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch in der Finanzverwaltung widerspiegelt und ermutigen deshalb Personen mit Migrationshintergrund, sich bei uns zu bewerben. Sind Sie interessiert? Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 07.02.2025 an: Finanzamt Düren – Geschäftsstelle – z. H. v. Frau Buckesfeld/ Herr Bäcker Goethestr. 7 52349 Düren oder per E-Mail an: Service-5207fv.nrw.de Betreff: Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Betriebsprüfungsinnendienst Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen bei: tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen (freiwillig) Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Düren Frau Buckesfeld ( 02421/947 – 2380 ) und Herr Bäcker ( 02421/947 - 2231 ) gerne zur Verfügung. Hinweise zur Stelle Stellenbezeichnung: Mitarbeiter (m/w/d) im Innendienst der Betriebsprüfungsstelle Anzahl offener Stellen: 1 Bewerbungsschluss: 07.02.2025 Einstellungszeitpunkt: 01.03.2025 Anstellungsverhältnis: unbefristet Arbeitszeit: Teilzeit (maximal 90 %) Dienststelle: Finanzamt Düren, Goethestr. 7 in 52349 Düren Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Düren ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Düren Goethestr. 7 52349 Düren Tel.: 02421/947 0 E-Mail: Service-5207fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Düren erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Düren Goethestr. 7 52349 Düren E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA207fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Düren (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de .