Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/-in (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)28.03.2025 Kreis Höxter Brakel
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Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/-in (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
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Brakel
Informationen zur Anzeige:
Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/-in (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Brakel
Aktualität: 28.03.2025
Anzeigeninhalt:
28.03.2025, Kreis Höxter
Brakel
Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/-in (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Aufgaben:
Beratung von Familien, jungen Menschen und Ratsuchenden in Fragen der Erziehung, des Sorgerechts sowie bei Trennung und Scheidung Bearbeitung der Hilfen zur Erziehung inklusive Hilfeplanung sowie Fachgespräche und daraus resultierende Folgeaufgaben Installation, Steuerung und Beendigung von Hilfegewährungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Wahrnehmung des Wächteramtes (unter anderem Inobhutnahmen) bei Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen und Einleiten notwendiger Schutzmaßnahmen Mitwirkung und Zusammenarbeit in Verfahren vor den Familiengerichten Bearbeitung von Verfahren gem. § 8a SGB VIII Außendiensttätigkeit und die Wahrnehmung einer Rufbereitschaft ist zentraler Bestandteil der Stelle
Qualifikationen:
Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (FH) / Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (FH) Heilpädagogin/Heilpädagoge (abgeschlossenes Hochschulstudium) mit jeweils staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter / Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Bachelor/Master im Studiengang »Erziehungswissenschaften« oder »Kindheitspädagogik« mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten von Sozialarbeitern/innen / Sozialpädagogen/innen Kenntnisse im Sozialrecht sind wünschenswert. Eigenverantwortliche, selbstständige und termingerechte Arbeitsweise Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Flexibilität und Teamfähigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit Bereitschaft, sich neuen Anforderungen zu stellen und sich fachlich fortzubilden Gute Kenntnisse im Umgang mit den EDV-Standart-Programmen Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zum Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges gegen Fahrtkostenerstattung im Rahmen der Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRW Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung ist erforderlich.
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