Stellenangebot
Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) des Saarlandes
Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen)
Das staatliche Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen im Saarland bildet künftige Lehrkräfte dieser Schulformen im Anschluss an das Universitätsstudium theoretisch und schulpraktisch aus.
Nach Maßgabe der LPO II werden Studienreferendarinnen und -referendare im Saarland fachleiternah ausgebildet.
Der Vorbereitungsdienst beginnt am 1. Februar und 1. August jeden Jahres und dauert 18 Monate.
Die Ausbildung soll die in der ersten universitären Ausbildungsphase nach LPO I erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen.
Die zu stellenden Anträge auf Zulassung müssen spätestens vier Monate (1. Oktober bzw. 1. April) vor dem jeweiligen Einstellungstermin eingegangen sein.
Bitte füllen Sie dazu den Antragsbogen aus und laden die geforderten Dokumente als PDF-Anlagen hoch.
Den Antragsbogen drucken Sie aus und senden diesen unterschrieben mit allen erforderlichen (siehe Merkblatt) an folgende Adresse:
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat D 4 - 7.2.2.4
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Hinweise:
Zum Vorbereitungsdienst wird nicht zugelassen, wer im Saarland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden hat.
Zum Vorbereitungsdienst soll nicht zugelassen werden, wer zuvor im Saarland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland aus dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) oder ein entsprechendes Lehramt entlassen wurde, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist.
Bewerber/Bewerberinnen, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, werden in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt.
Hinweis für Wiederbewerber/innen:
Bereits papierschriftlich bei einer vorherigen Antragsstellung beim Ministerium für Bildung und Kultur eingreichte Unterlagen müssen nicht nochmals eingereicht werden. Sollten zu einem früheren Einstellungstermin alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegen haben und es zwischenzeitlich zu keinen Änderungen gekommen sein, ist das Einreichen des ausgedruckten und unterschriebenen Antrages auf Zulassung ausreichend. Dies gilt nicht für das erweiterte Führungszeugnis, dass zu jedem Einstellungstermin erneut vorzulegen ist.
Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.
1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle
Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
Ministerium für Bildung und Kultur
Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken