An der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist zum 1. Oktober 2025 die Stelle
der Kanzlerin / des Kanzlers (m/w/d)
zu besetzen.
Die Kanzlerin/Der Kanzler ist als hauptamtliches Mitglied des kollegialen Rektorats verantwortlich für die Bereiche Wirtschaft und Personal und leitet die Hochschulverwaltung. Sie/Er ist Beauftragte/r für den Haushalt.
Für diese verantwortungsvolle Leitungsposition sucht die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen eine dynamische, kreative, strategisch denkende Persönlichkeit mit der Fähigkeit, die Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse serviceorientiert weiterzuentwickeln, und einer der
Aufgabenstellung angemessenen mehrjährigen Berufserfahrung in leitender Position. Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Finanzen einer Hochschule, modernem Personalmanagement, Facility-Management und Digitalisierung sind unerlässlich.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Führungskompetenz und Gestaltungswillen, einem hohen Maß an interner und externer Kommunikationsfähigkeit und sozialer Kompetenz, welche mit Hochschulstrukturen vertraut ist. Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit ist insbesondere ein vertrauensvolles Zusammenwirken im Rektorat und mit den Hochschulgremien.
Zur Kanzlerin/Zum Kanzler kann bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst oder einen anderen Hochschulabschluss hat und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lässt, dass sie/er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (§ 17Abs. 5 LHG Baden-Württemberg).
Des Weiteren sind Sie bereit, den Lebensmittelpunkt in die Nähe der Hochschule zu verlegen.
Die Kanzlerin/Der Kanzler wird in gemeinsamer Sitzung von Hochschulrat und Senat für eine Amtszeit von
sechs bis acht Jahren gewählt (§ 18Abs. 2 LHG). Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
ernennt die Kanzlerin/den Kanzler zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein
befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach W 3 des
Landesbesoldungsgesetzes zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs, der vom Hochschulrat festzulegen
ist.
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen gilt als vorbildliche Wissenschaftseinrichtung, die für Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf eintritt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an den Vorsitzenden des Hochschulrats: Herrn Dr. Hariolf Teufel, c/o Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Geschäftsstelle des Hochschulrats bis spä-
testens 08. Dezember 2024.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich auf unserem HfWU-Bewerbungsportal unter https://www.hfwu.de/
stellen.
Ihre Bewerbung wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht gelöscht.