Eignungs- und Leistungsnachweis für den Aufstieg in die 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt feuerwehrtechnischer Dienst (ehemals gehobener Dienst) - B IV 2025- Im Juni 2025 findet bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Remscheid ein Eignungs- und Leistungsnachweis für die Teilnahme am Zugführerlehrgang B IV statt. Der einjährige Lehrgang startet am 01.11.2025 und endet am 31.10.2026. Das Auswahlverfahren gilt zunächst ausschließlich für diesen Lehrgangsplatz. Ob ggf. weitere Bewerbende zu weiteren Aufstiegslehrgängen zugelassen werden können, wird sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Die Zulassung zum Aufstieg erfolgt nach einem vom Dienstherrn vorzunehmenden schriftlichen und praktischen Leistungs- und Eignungsnachweis. Vorläufige Terminplanung: Montag 02.06.2025 Schriftliche Prüfung Mittwoch 11.06.2025 Praktische Prüfung – Präsentation / Planübung Montag 16.06.2025 Interview Je nach Anzahl der Bewerber behält sich die Prüfungskommission vor, einzelne Prüfungstage zusammenzufassen. Für den Aufstieg zum Ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 gem. § 13 LVO-Feu NRW können sich bewerben: Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) sowie Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.1, die den Aufstieg nach § 14 LVO Feu (prüfungsfreier Aufstieg) durchlaufen haben, wenn sie: Die Voraussetzungen nach § 13 (1) LVO Feu erfüllen Mind. 3 Jahre Dienstzugehörigkeit zur BF Remscheid erfüllen Uneingeschränkt feuerwehrtauglich nach G26.3 sind Mind. 3 Jahre nach erfolgreichem Abschluss des letzten Moduls der Gruppenführerausbildung erfüllen Die Übertragung eines höherwertigen Amtes kann erst im Rahmen freier Planstellen erfolgen. Interessierte Bewerbende werden gebeten, sich bis zum 10. April 2025 ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einreichen. Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle bitten wir darzulegen, zu begründen und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Bewerbungsverfahren Beteiligte zu erteilen. Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung