Ausüben der Benennungs- und Belegungsrechte im Bereich der Wohnungsvermittlung Vermitteln von Wohnraum Entscheiden und Benennen nach Belegungsnormen, den Kosten der Unterkunft und Landesvorschriften (BbgWoFG, WoBindG, VV WoFG/ WoBindG VO) Prüfen von Dringlichkeitskriterien für den Wohnungsbezug Prüfen und Entscheiden angemessener Kosten der Unterkünfte Nach SGB II, SGB XII und AsylbLG Treffen von Härtefallentscheidungen Kooperation und Kommunikation mit externen Beteiligten Kontrollieren und Beraten hinsichtlich der Mietpreis- und Bindungsbelegung