Leben in der Nähe zum Nord-Ostsee-Kanal, einer der weltweit meistbefahrenen künstlichen Wasserstraßen ? Die Umgebung ist geprägt von einer sanften Hügellandschaft, weiten Feldern und Wiesen, die typisch für Schleswig-Holstein sind. Ausblicke auf vorbeiziehende Schiffe und Ihre Zukunft, dann sind Sie hier genau richtig Für die Region Holm sucht unser Kunde, eine stationäre Pflegeeinrichtung, Sie als Pflegedienstleitung (m/w/d). Was erwartet Sie: Attraktive und leistungsorientierte Vergütung (47.500 - 54.000 Euro p.a.) Fachlich und persönlich anspruchsvolle Tätigkeit Ein engagiertes und kollegiales Team Gestaltungsspielraum in Ihrem Arbeitsbereich Weiterentwicklungmöglichkeiten und Fortbildungsangebote Ihre Aufgaben: Personalführung,-planung und -entwicklung Sicherstellung der hohen Qualität der Bewohnerversorgung Planung, Umsetzung und Evaluation von Arbeitsabläufen Sicherstellung des Qualitätsmanagements Beratung von Bewohnern, Angehörigen bzw. Bezugspersonen Anforderungen an Sie: Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum examinierten Altenpfleger (m/w/d) oder Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) Sie besitzen eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder ein Studium im Bereich des Pflegemanagements oder vergleichbare Abschlüsse 2-jährige stationäre Berufspraxis und erste Führungserfahrungen Hohes Verantwortungsbewusstsein im pflegerischen Handeln Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent und Einsatzbereitschaft zählen zu Ihren Stärken Bei Interesse oder ersten Fragen zur Position sowie Aufgaben steht Ihnen Moon-Lia Rompe gern zur Verfügung. Sie ist per E-Mail unter m.rompepluss.de bzw. telefonisch unter 040 - 23 88 11 30 oder Mobil unter 0152- 521 69 184 (auch via WhatsApp) erreichbar. Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch an bewerbung-hamburgcareer-people.de senden. career people ist Spezialist für die Personalvermittlung von Führungs- und Fachkräften im Bereich Medizin und Pflege. Es handelt sich um eine Position, die im Rahmen der Personalvermittlung zu besetzen ist. Der Text gilt unter Berücksichtigung des AGG für alle Geschlechter.