Informationen zum Job Was erwartet Sie? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenpflegedienst stellen gemeinsam mit den im Vollzug tätigen Ärztinnen und Ärzten die medizinische und pflegerische Versorgung der Gefangenen sicher. Sie sind Teil eines interdisziplinären Teams, dem neben den Abteilungsbediensteten z. B. auch Fachkräfte des Psychologischen Dienstes, der Suchtberatung oder der Seelsorge angehören können. Zudem arbeiten sie eng mit externen Stellen wie Krankenhäusern, Facharztpraxen und Apotheken zusammen. Zu ihren Aufgaben gehören alle präventiven, kurativen und rehabilitativen Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge, die sie aufgrund ihrer hohen Fachkompetenz eigenverantwortlich durchführen oder nach ärztlicher Anordnung eigenständig umsetzen. Ihr Einsatzgebiet umfasst mehrere medizinische Fachrichtungen, insbesondere im allgemeinärztlichen, internistischen, chirurgischen, neurologischen und arbeitsmedizinischen Bereich. Die auf allgemein anerkanntem Stand pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse basierende Betreuung und Pflege berücksichtigt die körperlichen, die psychischen und auch die sozialen Bedürfnisse der Gefangenen. Insoweit leisten Sie mit einer kompetenten medizinischen und pflegerischen Versorgung der Gefangenen einen wichtigen Beitrag für die Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Inhaftierung. Was müssen Sie mitbringen? Bewerberinnen und Bewerber als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Krankenpflegedienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann mit staatlicher Prüfung (bzw. eine dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit staatlichem Gesundheits- und Krankenpflegeexamen) Bewerberinnen und Bewerber, die zusätzlich die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst anstreben, müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllen: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht Wie erfolgt der Berufseinstieg? Welche Perspektiven haben Sie? Die Einstellung in den Krankenpflegedienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen und als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) ausbilden zu lassen. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich. Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppe A 7 bis A 11, nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW). Wie viel verdienen Sie? Das Einstiegsgehalt wird in der Regel entsprechend der Entgeltgruppe 7 Kr. TV-L gezahlt. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten Anwärterbezüge nach der Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag, Struktur- / Stellenzulagen). Beamtinnen und Beamte auf Probe erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 (zzgl. etwaiger Zuschläge). Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Merkblatt sowie hier. Wie sieht die Ausbildung aus? Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst absolvieren eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal bzw. Hamm (insgesamt neun Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate). Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen mitsamt der unter "Ergänzende Dokumente" beigefügten Vordrucke (ausgefüllt) an: Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Aachen Krefelder Straße 251 52070 Aachen oder an: Poststellejva-aachen.nrw.de