Die Zentralen Dienste ermöglichen den inneren Betrieb der Generalverwaltung. Dazu gehören insbesondere die Organisation und Prozesse, die unterstützenden Einrichtungen (z. B. Übersetzungen, Catering, Raum- und Umzugsmanagement) oder Fragen der Sicherheit (z. B. Zugangskontrolle, Wachpersonal). Diese Themen sind einem ständigen Wandel und einer zunehmenden Digitalisierung unterworfen und ihr Funktionieren ist Grundvoraussetzung für den Erfolg der Generalverwaltung.
Daneben ist es eine zentrale Aufgabe der Leitung der Zentralen Dienste, alle direkt auf die Generalverwaltung bezogenen Dienstleistungen in den anderen Fachabteilungen (z. B. Steuerung des Budgets durch die Abteilung Finanzcontrolling, die Steuerung des Personalkörpers durch die Abteilung Personal und Personalrecht oder die anstehenden baulichen Maßnahmen durch die Abteilung Forschungsbau und Infrastrukturen) zu koordinieren und einen entsprechenden Informationsfluss sicherzustellen.
Der Generalverwaltung ist es wichtig, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Dazu gehört es auch, den Zusammenhalt unter den Mitarbeiter*innen zu stärken. Wichtiger Teil der Aufgabe der Zentralen Dienste ist es, hierzu entsprechende Maßnahmen wie beispielsweise Events zu entwickeln und zu fördern.