Aufgaben und Tatigkeiten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz ubertragenen Aufgaben wahr. Als selbststandiges Organ der Rechtspflege entscheiden sie sachlich unabhangig und eigenverantwortlich. Bei ihren Entscheidungen sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Entscheidungen konnen nur im Rechtsbehelfsverfahren uberpruft werden. Der Aufgabenbereich ist breit gefachert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ehemals richterliche Tatigkeiten. Rechtspfleger sind u. a. in folgenden Aufgabengebieten tatig: Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Hausern, Wohnungen und Grundstucken, Strafsachen (z. B. Vollstreckung von Freiheitsstrafen), Familien und Betreuungssachen (z. B. Verpflichtung und Kontrolle von Betreuern, Vormundern und Pflegern), Nachlasssachen (z. B. Erteilung von Erbscheinen, Testamentseroffnungen), Grundbuchsachen (z. B. Entscheidung uber Antrage auf Eintragung neuer Grundstuckseigentumer oder Belastungen eines Grundstucks), Insolvenzverfahren und Rechtsantrags und Beratungshilfestelle. Auserdem konnen die Beamtinnen und Beamten auch im Bereich des Justizmanagements (z. B. als Geschaftsleiterinnen oder Geschaftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft) und als Lehrkrafte bei der Nachwuchsausbildung eingesetzt werden. Das duale Studium Der am 01.09.2025 beginnende dreijahrige Vorbereitungsdienst umfasst ein Studium an der Hochschule fur Rechtspflege Schwetzingen und eine praktische Ausbildung bei einem pfalzischen Amtsgericht, Landgericht und einer Staatsanwaltschaft in der Nahe deines Wohnortes. Schon wahrend des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter und erhaltst monatliche Bezuge in Hohe von 1.567,85 Euro brutto. Weitere Informationen uber das Berufsbild, die Einstellungsvoraussetzungen, das Bewerbungsverfahren und Karrierechancen findest du auf unserer Ausbildungsseite https://justizausbildung/rechtspfleger.php. Einstellungsvoraussetzungen Schulabschluss: Eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand (allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife). Der schulische Teil der Fachhochschulreife ist ausreichend, ein Zeugnis uber den vollstandigen Erwerb der Fachhochschulreife muss vorgelegt werden. Personliche Starken: Leistungsfahigkeit und Organisationstalent Verantwortungsbereitschaft Entscheidungsfreude Lernfahigkeit und Lernbereitschaft Belastbarkeit gesundheitliche Eignung fur den Beruf Deine Bewerbung Interessentinnen und Interessenten konnen sich bis 16.02.2025 bewerben. Der Bewerbung bitten wir beizufugen: vollstandiger tabellarischer Lebenslauf, unbeglaubigte Kopie oder Scan des letzten Schulzeugnisses (solltest du die allgemeine Hochschulreife erst erwerben, bitten wir, alle (bisherigen) Zeugniss