Justizwachtmeister sind u. a. zuständig für:
1. die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes,
2. den Sicherheits-, Auskunfts- und Pförtnerdienst an den Eingängen der Dienstgebäude (Einlasskontrolle),
3. die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen,
4. die Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen,
5. die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude oder bei Terminen und Sitzungen außerhalb der Gerichtsstelle,
6. Aktentransporte sowie
7. die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken.
Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung.
Wir bieten:
8. eine abwechslungsreiche Tätigkeit
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